Urheberrecht auf Ausschreibungstext?

Carmen

Carmen

Dabei seit
26. Sep. 2008
Beiträge
257
Reaktionen
145
Hallo liebe Clavianer,
ich habe heute das Herbst-Programmheft meiner hiesigen VHS geöffnet und siehe da: da hat einer MEINEN Ausschreibungstext fast 1:1 übernommen. Er hat "lediglich" 2 Sätze hinzugefügt, der Rest ist von mir. Ich biete meinen Kurs in diesem Semester nicht an. Aber was ist, wenn ich das im nächsten Semester wieder tun möchte. Mein Text ist dann sozusagen weg.

Weiß jemand bescheid, ob man in diesem Fall Urheberrechte hat, oder der Datenschutz gilt?

Dass ich stocksauer bin, kann man sich vielleicht vorstellen. Muss man sich so etwas gefallen lassen? Ich freue mich über sachdienliche Hinweise und bedanke mich schon mal im Voraus für Stellungnahmen.
 
Wie ist das gemeint?
Vom Handwerk kenne ich es so, dass Planbüros Ausschreibungstexte erstellen* und an potenzielle Auftragnehmer verteilen. Auf diese Texte gibt es keine Rechte; die können frei verwendet werden.

*) Viele dieser Texte gibt es als Vorlagen sowohl umsonst (z.B. von Herstellern) als auch für Geld (z.B. von Verlagen) zur freien Verwendung
Mitunter wurde auch schon mein Angebotstext als Ausschreibung verwendet. Da war ich ähnlich sauer wie Du (das Planbüro bekommt schließlich Geld dafür), habe es aber hingenommen, da ich in allen Fällen den Auftrag bekommen habe.

Ich würde erst mal freundlich nachfragen, wie die VHS dazu kommt, Deinen Text zu verwenden und die Antwort abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn im Kleingedruckten Deines (ehemaligen) Honorarvertrags mit der VHS? Möglicherweise ist das in irgendeiner Form geregelt, wer die Ankündigungstexte zu den Kursen schreibt und wer diese Texte dann weiterverwenden darf.
 
Was genau ist denn diese "Ausschreibung" für den VHS-Kurs? bloß eine Beschreibung der Kursinhalte? oder was ist mit "Ausschreibungstext" gemeint?

Urheberrecht greift eigentlich immer(!), selbst bei Angebotstexten. Nur kräht kein Hahn danach.

Wie auch jetzt bei dieser VHS-"Ausschreibung"...

Der Text ist nicht "weg", er ist immer noch Dein Text. Zur Not ein Belegexemplar eines alten VHS-Programms vorhalten.

Möglicherweise steht im Dozentenvertrag sogar, dass man gewisse Nutzungsrechte der fabrizierten Texte und Kursmaterialien an die VHS abtritt oder sowas. Aber ich glaube, derartig große Fässer werden gar nicht aufgemacht... (Edit: wird im Vorpost auch gesagt)
 
@Peter, es geht um einen Text, der meinen Klavier-Kurs beschreibt. Und der Text ist individuell auf die Klientel zugeschnitten, die ich ansprechen möchte, um diese zur Teilnahme an meinem Kurs zu motivieren/gewinnen. Er erklärt, was der Kursinhalt sein wird, welche Voraussetzungen der Teilnehmer mitbringen sollte etc. Da ist nichts mit "vorgefertigt"
 
Na dann frag halt mal nach. Würde ich so machen, bevor ich auf Konfrontation gehe.
 
Ich hatte den Klavierkurs schon mehrfach angeboten und jetzt sozusagen pausiert. Wenn ich den Kurs wieder anbieten würde, ist mein Text praktisch futsch. Das kann es doch nicht sein?
 
Nein, er ist nicht futsch. Wie kommst Du darauf?
 
Ganz einfach. Ich kann den Text nicht wieder verwenden, weil er bereits geklaut wurde. So ein Text ist ja nicht einfach ein blabla, sondern etwas, bei dem schon ein gewisser Zeitaufwand damit verbunden ist, damit das ganze Konstrukt auch die Klientel ansprechen kann.

Hast du ihn schonmal verwendet oder hattest du das nur vor?
Wenn du den z.B. in der letzten Saison bei der VHS verwendet hast, ist das doch dokumentiert, so dass du das nachweisen kannst.

Aber auch ohne deinen Text zu kennen wage ich zu behaupten, dass dessen Schöpfungshöhe nicht ausreichen wird, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
 

Na dann frag halt mal nach. Würde ich so machen, bevor ich auf Konfrontation gehe.
Wer sagt, dass ich auf Konfrontation gehe? Allerdings habe ich den Eindruck, dass hier mangelndes Verständnis vorliegt. Es dürfte schon ein Unterschied sein, ob ich eine Dachrinne verkaufen will oder durch meinen Text einen Anreiz bieten möchte, um Kursteilnehmer zu gewinnen.??!!
 
Schöpfungshöhe ist ein Kriterium für einen Schutz, aber nicht unabdingbar. Es gibt unterschiedliche Arten, wie ein Text geschützt ist.

Ich glaube, es ist hier ausreichend diskutiert worden.

Solange aber die Urheberin nicht von der Nummer mit futsch ablässt, drehen wir uns im Kreis.

Ich sehe langsam die Gefahr, dass es auch im nächsten Semester keinen Klavierkurs mit der TO geben wird, wenn das hier so weitergeht...
 
Die deutsche Sprache ist so reichhaltig, dass sich doch für den gleichen Inhalt mit Sicherheit andere passende Formulierungen finden lassen.

Außerdem: Wenn der selbe Text, den Person A verwendet hat, von Person B zum zweiten Mal verwendet worden ist, spricht doch nichts dagegen, dass Person A ihn dann ein drittes Mal verwendet, oder? Was daran „futsch“ sein soll, verstehe auch ich nicht.
 
Hast du ihn schonmal verwendet oder hattest du das nur vor?
Wenn du den z.B. in der letzten Saison bei der VHS verwendet hast, ist das doch dokumentiert, so dass du das nachweisen kannst.

Aber auch ohne deinen Text zu kennen wage ich zu behaupten, dass dessen Schöpfungshöhe nicht ausreichen wird, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Ich verstehe jetzt die Frage nicht. Der Text wurde bereits mehrmals von mir verwendet, denn sonst hätte er ja nicht geklaut werden können.
Es geht hier auch nicht um "Schöpfungshöhe" sondern um die Frechheit, dass jemand meinen Text kopiert, um für seinen Kurs hier am Ort Teilnehmer zu generieren.
 
Ich bedanke mich für eure Statements. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass hier in diesem Forum Leute unterwegs sind, die in der Materie drin sind, insofern, als sie nachvollziehen können, worum es geht. Aber wahrscheinlich gibt es gewisse Schwierigkeiten, sich in etwas hineinzuversetzen, das sie persönlich nicht betrifft. Vielleicht keiner da, der VHS-Kurse anbietet, weil er sich mit derlei Pipifax nicht befasst, oder befassen braucht, weil das unter seiner Würde ist oder man auch so gut ausgebucht ist? Super. Nehmt es mir nicht übel, aber das finde ich nicht besonders empathisch.
 
Ich verstehe die Aufregung um die Frage nicht. Fremde Texte kopieren und verwenden ohne Nachfrage geht nicht, basta. Was man in so einem Fall macht, wurde hier schon mehrfach vorgeschlagen: Bei VHS und dem anderen Kursleiter freundlich nachfragen. Vielleicht steckt keine böse Berechnung dahinter, sondern ein Versehen oder Missverständnis. Natürlich kann Carmen auch gleich klagen, aber wenn sie das gewollt hätte, hätte sie kaum hier nachgefragt... Also Carmen, meld dich doch wieder, wenn du Antwort hast.
 
Ich verstehe die Aufregung um die Frage nicht. Fremde Texte kopieren und verwenden ohne Nachfrage geht nicht, basta. Was man in so einem Fall macht, wurde hier schon mehrfach vorgeschlagen: Bei VHS und dem anderen Kursleiter freundlich nachfragen. Vielleicht steckt keine böse Berechnung dahinter, sondern ein Versehen oder Missverständnis. Natürlich kann Carmen auch gleich klagen, aber wenn sie das gewollt hätte, hätte sie kaum hier nachgefragt... Also Carmen, meld dich doch wieder, wenn du Antwort hast.
Danke Stilblüte. Deine Antwort geht in die Richtung, dass ich sie als wirklich konstruktiv empfinde. "Texte ohne Nachfrage kopieren geht nicht", das war jetzt auch das, was mich bestärkt hat in meinem eigenen Empfinden. Was bleiben wird, ist halt das, was ich vorher ständig versucht habe zu erklären. Danke nochmal.
 
@Carmen : ob es sich lohnt zu prozessieren oder ein Abdruckhonorar zu fordern, das glaube ich nicht. Man will ja nicht alles in Scherben schlagen. Aber Du solltest unmißverständlich bei den Verantwortlichen kundtun, daß das nicht die feine Art ist, und vor allem, was sie sich dabei gedacht haben. Daß Du es als eine Respektlosigkeit gegenüber Deiner Arbeit ansiehst. Und laß Dich nicht mit einer bloßen Entschuldigung abspeisen! Es muß ja nicht gleich eine Beethoven-Gesamtausgabe dabei herausspringen, aber ein größerer Blumenstrauß sollte es schon sein.
 

Zurück
Top Bottom