Der Rechtsfragen-Faden (musikbezogen)

Ich habe mir für ein größeres Mandat einmal das Buch hier angeschafft, vielleicht hilft es Dir weiter?


Ansonsten halte ich mich hier mal raus, ich hab den ganzen Tag mit rechtlichen Problemen zu tun, da brauche ich das hier nicht auch noch :005:
 
So richtig ganz alt ist der letze Beitrag in diesem Faden ja nicht also wage ich mal noch einen anzuhängen.
Ich hätt da nämlich gern mal e Frach:
Wie ist es mit dem Urheberrecht bei Opern? Ist da das Urheberrecht an der Musik und dem Libretto getrennt oder hängen die irgendwie zusammen? Speziell denke ich da an die Dreigroschenoper und noch spezieller an "Die Moritat von Mackie Messer". Kurt Weill ist ja lange genug tot, dass die Musik gemeinfrei sein müsste. Bertolt Brechts Erben haben noch ein paar Jahre am Text zu laben.
Und wenn die Musik frei ist wäre dann der Musiker oder der Veranstalter irgendwie verantwortlich für das Publikum? Wenn also der Pianist die Musik spielt und das Publikum singt?
 
Ist da das Urheberrecht an der Musik und dem Libretto getrennt oder hängen die irgendwie zusammen?
Die hängen in der Regel untrennbar zusammen, nicht nur bei Opern, sondern auch bei Liedern und jeder anderen wortgebundenen Musik. Eine umgedichtete und sogar eine rein instrumentale Version solcher Stücke ist erst dann gemeinfrei, wenn alle beteiligten Urheber mindestens 70 Jahre tot sind.
 
Die hängen in der Regel untrennbar zusammen, nicht nur bei Opern, sondern auch bei Liedern und jeder anderen wortgebundenen Musik. Eine umgedichtete und sogar eine rein instrumentale Version solcher Stücke ist erst dann gemeinfrei, wenn alle beteiligten Urheber mindestens 70 Jahre tot sind.
Nicht die Antwort die ich lesen wollte aber klar und deutlich. Danke dafür!
 
Nicht die Antwort die ich lesen wollte aber klar und deutlich.
Das heißt ja nicht, dass du sowas nicht spielen darfst. Covers sind immer erlaubt, sobald es irgendeine autorisierte Aufnahme gibt. Du kannst nur keine eigenen Rechte daran geltend machen, d.h. alle GEMA-Einnahmen gehen an die ursprünglichen Rechteinhaber. Und Noten darfst du davon ohne Genehmigung auch nicht veröffentlichen. Es ist im Prinzip genauso, als würdest du das Original aufführen.
 

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