Urheberrechte, Mir platzt langsam der Kragen

Lange her aber ähnlich. Ich dachte da auch viel in Saiten, Finger(wechsel), Position... auf jeden Fall weniger in Notenbildern, allerdings nicht so extrem wie beim Klavier, da ich Geige fast ausschließlich vom Blatt spielte.
Ich hatte Geige fast immer, außer im Orchester, auswendig gespielt. In der Erinnerung, wie oder was ich mir da gemerkt habe, kommen keine Saiten und Finger vor, nur Musik. Also irgendwie alles über das Gehör gemerkt. Irrtum nicht ausgeschlossen, ist schon ein paar Jahre her.
 
Ich hatte Geige fast immer, außer im Orchester, auswendig gespielt.
Bei mir genau umgekehrt. Zumindest die Auftritte vom Orchester waren immer ohne Noten.
Also irgendwie alles über das Gehör gemerkt.
Das ist bei mir natürlich auch so wie wohl bei jedem. Aber bei dem Gedanken "wie die gehörte Musik umgesetzt aussieht" denke ich halt nicht oder nur selten an Notenbilder* sondern an "motorische Umsetzung".
*) ausgenommen Ton- und Taktart.
 
Kammerorchester.
 
@Peter
wie funktioniert es denn, wenn du mal rausfliegst, aus einem Stück?
Kannst du dann an einer beliebigen Stelle problemlos wieder einsteigen?
Und wie ist es, wenn du aus dem Stegreif („Spiel mir doch mal die Stelle soundso vor!") irgendwo in einem Stück einfach loslegen willst: musst du dich von festgelegten Einstiegspunkten "vorantasten" oder kannst du punktgenau landen, bzw. starten?
 
@brennbaer kommt auf das Stück an. Bei Stücken, die ich verstanden und durchdrungen habe, geht das. Das sind auch Stücke, die ich nie vergesse. Bei dem (größeren) Rest geht das nicht.
Ok. Ich stelle mir grade unseren Diri vor, wenn einer auswendig spielen will. Der müsste zum Beweis auf Kommando in angesagtem Takt beginnen
Ja bei Proben waren praktischerweise die Noten immer auf dem Pult. Bei Auftritten nicht (das war halt so ne richtig durchgeplante Choreographie, gab auch nur für die Cellisten Stühle). Das meiste auch recht merkwürdiges Max-Reger-Gedudel...
 
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Ja, Motorik und Klangvorstellung sind normalerweise¹ verknüpft, würde ich auch annehmen, genauso wie Steffi Graf nie interessiert hat, wie sie ihre Arme und Beine bewegt, sondern wo der Ball hin soll. Hab ich mal gelesen in so einem populärwissenschaftlichen Magazin. Für die motorischen Bereiche ist eben nicht der Weg das Ziel, sondern das Ziel ist der Weg. Aber nur die motorischen Abläufe können sich im Wesentlichen einprägen, die Klangvorstellung hat dynamisch zu sein, Klangvorstellung ist das Tänzeln auf dem Kies, um mal wieder beim Tennis zu sein.
 
Lange her aber ähnlich. Ich dachte da auch viel in Saiten, Finger(wechsel), Position... auf jeden Fall weniger in Notenbildern, allerdings nicht so extrem wie beim Klavier, da ich Geige fast ausschließlich vom Blatt spielte.
Bei mir kommen zu den Tasten Notennamen, die ich aber flüssig aus dem Text lesen kann. Bei der Gitarre hingegen haben die offenen Saiten Namen und es werden Bünde gezählt. Da denke ich als Akkordspieler in Tabulaturen, klassische Gitarrennoten habe ich noch nie angesehen. Und spätestens wenn der Kapodaster zum Transponieren draufkommt, dann passen auch die Griffe nicht mehr zu dem, was man hört.
 

Ja, Motorik und Klangvorstellung sind normalerweise¹ verknüpft, würde ich auch annehmen

Das sollte m.E. die Zielvorstellung sein. Ich höre in der Big Band-Probe jemanden niesen und kann sofort Ton spielen.

Kommt noch hinzu: Wer mehrere Instrumente spielt, muss sich nach einer Spielpause ggf. neu eichen. Ich spiele Klavier (C-Instrument), Sopransax (B-Instrumrnt), Baritonsax (Es-Instrument) und Kontraaltklarinette (Es-Instrument, überbläst allerdings nicht in die Oktave (wie Saxophone),sondern in die Duodezime => andere Griffe).l

Das war für mein zuletzt hinzugenommenes Instrument (Kontraaltklarinette) die Herausforderung, Ohr und Griff bzw. Note und Griff zu koordinieren. Auch hier gilt: Üben hilft. Leider.

Grüße
Häretiker
 
Die Frage hängt immer ganz davon ab, wo man steht!
Mittlerweile kann ich mir ab und an einfach ordentliche Noten für ein Stück kaufen, wenn ich sie brauche.
Mit 12 Jahren ging das nicht mal eben so. Da war noch nichts mit online selber zahlen, da wurden dann Mama und Papa gefragt und das war ein Aufstand und ein Mood-Killer und am Ende hieß es doch nein - dann hat man das lieber gleich gelassen. Und ihr mögt mir glauben, dass man sich auch in finanziellen Situationen befinden kann, in denen nicht mal eben so 20€ für ein Notenbuch abfallen können. Kann man sich immer schwer vorstellen, wenn man nie dort war.

Als Anfänger oder "Selten-Spieler" ist das Ding vor allem: Es kommt nicht selten vor, dass man erst auf Seite 2 merkt: Das Stück ist viel zu schwierig für mich oder macht mir beim Spielen selbst keinen Spaß, ich kann gar nichts damit anfangen. Oder auch: Das Arrangement ist schlecht, fehlerhaft, evtl. gar nicht spielbar. (Wird bei originalen Kompositionen kaum vorkommen, aber bei Interpretationen von Songs und Stücken für andere Instrumente nicht selten.)

Es gibt ja aber - legal - viele Optionen, kostenlos an Noten zu kommen. Und die muss es auch geben! Nur leider oft nicht an genau das eine Stück, das man gerne hätte.

Da ich auch selbst Noten schreibe (also Songs für Klavier arrangiere), kenne ich auch den Aufwand. Ich stelle meinen Kram aber kostenlos zur Verfügung. Ich möchte es ja für andere verfügbar machen, damit sie den Aufwand nicht haben. Gegen Geld wäre meine Reichweite wahrscheinlich gleich Null - selbst wenn es nur 50ct wären - es ist abschreckend und eine große Hürde, vor allem für Jüngere.
 
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Ich beziehe mich nur auf die Bearbeitung für öffentliche Auftritte, nicht auf das Erstellen von Noten:
Meine Erfahrung hat gezeigt: Selbst wenn man versucht, die Rechte für Bearbeitungen zu kaufen, bekommt man von den Rechteinhabern nicht so einfach eine Antwort.
Es wird aber offenbar meistens geduldet, wenn man bedenkt, wie viele Bearbeitungen auf Youtube stehen. Ich weiß, dass in diesem Fall die Rechteinhaber trotz Urheberrechtsverletzung die Aufnahme im Netz lassen, sich aber das Recht vorbehalten, die jeweilige Aufnahme zu monetisieren, also das Geld aus Werbeeinnahmen für sich einzustreichen. Das ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiss. Das Ganze scheint also die berühmte Grauzone zu sein.
 
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@xara99 Du kannst Noten von urheberrechtlich geschützten Werken legal schreiben und als Einzelanfertigung verkaufen. Eine Vervielfältigung (egal ob digital oder als Kopie) ist NICHT legal. Du kannst also nicht einfach die Charts als Noten aufschreiben und ohne erworbene Lizenz irgendwo zur Verfügung stellen. In 99% der Fälle, wo man sowas online findet, ist es illegal und kann ziemlich teure Konsequenzen haben.
Man kann sich bezüglich solcher Rechte an die "VG Musikedition" wenden.
 
@instrumentenfreak
Weißt du, wie es für unterrichtliche Zwecke aussieht? Das fällt unter Lernmittelfreiheit, oder?
 
Das Notenkopierverbot gilt leider auch für den Unterricht. Die Lernmittelfreiheit gilt nur für Regelschulen
( http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+BW+Artikel+14&psml=bsbawueprod.psml&max=true#:~:text=(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht,Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirklicht. ).

Handschriftlich gibt es kein Vervielfältigungsverbot, aber von handschriftlich erstellten Noten darf wiederum nichts kopiert werden.
Die VG Musikedition bietet Lizenzen an, mit denen man begrenzt Noten kopieren darf.

Achtung, rechtliche Falle: Notenkopien sind grundsätzlich für Aufführungen verboten.

Falls ein Werk seit 2 Jahren vergriffen, oder anderweitig nicht verfügbar ist, darf auch mit Kopien gearbeitet werden.

(Hinweis in eigener Sache: ich bin weder Anwalt, noch Rechtsexperte. Alle Angaben ohne Gewähr.)

Nachtrag: in der Musikschule hatten wir mehrere Lehrergespräche wegen diesem Thema. Lange Zeit hat dieses Notenverbot niemanden interessiert, aber seit ein paar Jahren gibt es die Lizenz der VG-Musikedition (damit es endlich legal möglich ist). Seit da Geld zu holen ist, wird auch kontrolliert. In der Musikakademie Trossingen hatten wir mit dem bdpm auch darüber diskutiert und da berichteten ein paar Musikschulleiter*innen über Probestunden in denen explizit nach einer Kopie zum Üben gefragt wurde. Kurz später kam die Anzeige ins Haus geflattert.
 
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Die Ausnahme mit der vergriffenen Originalausgabe kenne ich nur für Bücher oder Zeitschriften. Und auch da muss man unterscheiden: Vergriffen - keine Neuauflage ist eine andere Verlagsmeldung als Vergriffen - Neuauflage in Vorbereitung.

Bei Musikwerken achten die Verlage sehr genau darauf, die Originalausgabe lieferbar zu halten, aus den genannten Gründen.
 

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