Eine Verständnisfrage an Klavierschüler und Lehrer:
In meinem Klavier-Unterrichtsvertrag steht:
"Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen (...).
Wenn das im Vertrag steht, dann gilt das auch. ;)
Du mußt dir halt klarmachen, daß bei monatlich gleichbleibender Zahlung die "ausfallenden" Stunden bereits berücksichtigt sind. Der häufige Irrtum ist, daß viele denken: ich zahle monatlich sagen wir 100 EUR, also kostet eine Stunde 25 EUR. In Wirklichkeit ist der Preis für eine Stunde natürlich höher.
Du zahlst jährlich 1200 EUR, dafür erhältst du etwa 40 Stunden Unterricht => eine Stunde kostet dich also real 30 EUR.
Es ist ja auch noch niemand auf die Idee gekommen, in Monaten, wo 5 x Unterricht ist, mehr zu bezahlen. ^_^
Normalerweise kannst du bei einem Privatlehrer aber wählen, ob du das Unterrichtshonorar in gleichbleibenden Monatsraten oder pro Stunde (dann natürlich den höheren Betrag) bezahlen willst.
Abgesehen von der finanziellen Seite ist der Ausfall von Unterrichtsstunden aber auch nicht gut für den Lernfortschritt, egal, ob der Unterricht wegen Feiertagen, Krankheit oder anderen Gründen ausfällt. Es geht ja nicht nur um die Stunde bzw. 45 Minuten Unterrichtszeit, die entfallen, sondern um eine Woche Übausfall bzw. falsches Üben (das ist zwar nicht zwingend, aber leider oft die praktische Konsequenz). Ich ziehe es daher vor, den Unterricht wenn möglich zu verlegen.
O Gott, die Diskussion mußte ich in diesem Jahr auch schon wieder des öfteren führen.
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Es verleidet nichts so sehr das Unterrichten und die Arbeitsatmosphäre, wie das Feilschen um Honorare.
Kölnklavier, ich hab gerade mal auf deiner Website nachgeschaut, wie du deine Monatshonorare angibst. Dort steht
Monatspauschale für 4-5 Unterrichtseinheiten à 60 Min. ......
Wenn du es so formulierst, würde ich auch mit dir um ausgefallene Stunden feilschen. 8) Die Leute denken, sie bezahlen für 4-5 UE pro Monat. Das wären 12*4.5 = 54 UE im Jahr. Gemeint ist aber sehr wahrscheinlich: wöchentlicher Unterricht, an Feiertagen und in den Ferien findet kein Unterricht statt. Solltest du mal klarer formulieren.
Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man gleich zu Beginn des Unterrichts mit dem Schüler klar regeln, was an Feiertagen, in den Ferien, bei Krankheit passiert - also keine stillschweigende Regelung im Kleingedruckten, sondern der Schüler soll selbst entscheiden ob er monatliche gleichbleibende Bezahlung (mit scheinbar günstigerem Stundenpreis) oder Einzelstundenbezahlung wünscht.