Schimmel/Renzing zu verschenken

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StefanN

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Liebe Klavierbaumeister,

für einen Freund frage ich an: Bitte eine schnelle Meinung zu diesem Instrument

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/klavier-schimmel/2341478964-74-20668

Zu verschenken. Wurde 1984 gebraucht für 5400 DM gekauft (Foto von Rechnung in der Anzeige dabei). Zuletzt 2022 gestimmt.

Tastaturlogo ist allerdings von Renzing/Leipzig.

Angespielt wurde es noch nicht.

Fragen:
Wie versteht sich dieses andere Tastaturlogo? Kann das abgebildete Instrument überhaupt ein Schimmel sein? Aus welchen Jahrzehnten könnte das Instrument stammen? (Ist diese Kleinanzeige überhaupt in sich stimmig? man popelt 1984 bei teuren 5000 Mark der BRD doch kein Schimmellogo ab...)

(Für die Nachgeborenen: 5000 DM von 1984 sind locker 5000-6000 heutige Euros. Wenn ich mir überlege, dass selbst 100 DM schon viel Geld war...)

Danke für eine Einschätzung.

Ist wirklich für einen Freund.^^
 
Den ein oder anderen stört sicher, dass es nur 85 Tasten hat. Die Bilder sind nicht so richtig aussagekräftig. Kann ein ordentliches Instrument oder Schrott sein. Wird man besichtigen müssen, dürfte so auch für die Klavierexperten hier schwer zu beurteilen sein.
 
Ich sehe jetzt nichts, das einen Kauf kategorisch ausschließen würde, aber klar, ohne vorher anspielen geht gar nichts. Wenn es zu verschenken ist, hält sich das Risiko in Grenzen (=Kosten für Transport und Entsorgung).

Wenn die Seriennummer auf der Rechnung stimmt, ist das Instrument aus 1918 laut https://www.feurich.com/de/information-kontakt/serial-number-check/
Die zweite Schimmeloption spuckt 1885 aus.

Es kann gut sein, dass das Instrument nach dem 2. WK neu furniert wurde und dabei auch das Logo geändert oder überklebt wurde. Wobei bei einem Alter von über 100 Jahren die Marke eh sekundär ist und es vor allem um den Zustand dieses konkreten Instruments geht.

Es hat zwar nur 85 Tasten, aber die obersten 3 habe ich bisher bei keinem Stück gebraucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab Baujahr 1918 dürfte realistisch sein.

Ist zumindest ein kreuzsaitiger Unterdämpfer mit Vollpanzerplatte.

Scheint mir auf den ersten Blick von den Fotos her, nicht uninteressant,
 
Da es Elfenbeintasten hat, wäre der Verkauf ohne Vermarktungsgenehmigung (beim Amt zu erfragen) verboten bzw. eine Straftat. Weiß jemand zufällig, ob verschenken auch als Vermarktung zählt?
 
Da es Elfenbeintasten hat, wäre der Verkauf ohne Vermarktungsgenehmigung (beim Amt zu erfragen) verboten bzw. eine Straftat.
Gilt das nicht für Instrumente ab Baujahr 1947?

Zudem, muß der Kläger nicht erst einmal beweisen, daß es sich um Elfenbein handelt?

Es könnt ja auch Mammut sein - das ohne komplizierte Untersuchungen rauszufinden, dürfte sich als ziemlich umständlich erweisen.
 
Gilt das nicht für Instrumente ab Baujahr 1947?
Nein, es ist strenger. Das Jahr 1947 ist für Antiquitäten relevant.

Der kommerzielle Handel mit Elefanten-Elfenbein ist grundsätzlich verboten. Es gibt Ausnahmen für Antiquitäten und Musikinstrumente, es ist aber immer eine Bescheinigung notwendig.
  • Bei Antiquitäten kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, wenn das Elefanten-Elfenbein vor dem 3. März 1947 erworben worden ist und eindeutig bearbeitet wurde.
  • Bei Musikinstrumenten kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, wenn das Elefanten-Elfenbein vor 1975 erworben wurde und das Instrument von einem ausübenden Künstler als Instrument verwendet wird oder bis vor Kurzem verwendet wurde.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel/recht/elfenbein.html

Mit Baujahr 1918 sollte die Bescheinigung leicht zu erhalten sein.

Wie @Tastenscherge es schon angesprochen hat: Es kann sein, dass eine Schenkung nicht darunter fällt. Es ist bei einer Schenkung jedenfalls sehr unwahrscheinlich, dass irgendeine Behörde davon erfährt...
 
Auf jeden Fall sollte das Instrument noch mal vor Ort in Augenschein genommen werden.

Wenn ein Klavier verschenkt wird, ist häufig ein Haken dabei:

Entweder hat es einen finalen Schaden (was jetzt auf dem Foto nicht unbedingt den Eindruck macht) oder es stand im Leichenhaushalt.

Wenn man sich ein Klavier aus einer Leichenwohnung zulegt, legt man sich auch den Geruch zu, welcher sich allmählich in der ganzen Wohnung verbreitet.

Zu meinen preußischen Zeiten bin ich öfter durch die Stadt gefahren um für Händler Klaviere anzukaufen:

Ich kam in eine entsprechende Wohnung wo es schon recht penetrant "duftete" - das Klavier war zu verschenken.

Ein Markenklavier in einem tadellosen Zustand (sieht man jetzt mal von der Stimmung und Regulation ab)

Ich teilte dem Händler fernmündlich mit, daß zwar das Instrument in Ordnung sei, aber in diesen Räumen jemand verstarb.

War dem wurscht, der wollt des haben und unverzüglich abholen lassen.

Kollegen stimmten und regulierten es und waren tags drauf nicht mehr gesehen.

Die Kundschaft kam kurz in den Laden und suchte schnellstens das nächste Geschäft auf.
 
Vielen vielen Dank. Der Freund fährt morgen hin und gibt mir eine Rückmeldung - eigens fürs Forum. Ich habe ihn schon instruiert, worauf er beim Anklimpern achten soll.
 
Mit Baujahr 1918 sollte die Bescheinigung leicht zu erhalten sein.
Moooment mal. Wer sagt dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt denn, dass der Besitzer des Klaviers nicht höchstpersönlich vor 2 Jahren in Afrika war und illegal einen Elefanten geschossen und dessen Elfenbein nach Europa geschmuggelt hat, um es auf sein uraltes Klavier zu kleben? Klingt weit hergeholt? Kann sein, kann aber trotzdem passieren.
Wie @Tastenscherge es schon angesprochen hat: Es kann sein, dass eine Schenkung nicht darunter fällt. Es ist bei einer Schenkung jedenfalls sehr unwahrscheinlich, dass irgendeine Behörde davon erfährt...
Eine Behörde erfährt davon sowieso höchst selten etwas. Es sei denn, man verbringt es z.B. in die Schweiz oder annonciert es im Internet mit Verweis auf die schönen Elfenbeintasten.

@Henry du hast ja wieder mal düsterste Phantasien. Ich bekomme immer wieder Klaviere geschenkt bzw. als geschenkt angeboten. Noch nie in all den Jahren war ein Klavier aus einer Leichenwohnung darunter. Dafür aber immer wieder recht gute und schöne Instrumente, die ich mit wenig Aufwand wieder her richten konnte zwecks Verkauf. Finale Schäden waren auch selten darunter, aber oft halt so Rönselgurken, die niemand haben will. Erst gestern habe ich ein DDR Wagner als Geschenk abgelehnt. Ist aus kommerzieller Sicht halt nicht so interessant (Reparatur, Transport aus dem 2. Stock, Garantie geben müssen usw.).
 

ach... :lol:
okay: Chatschaturjans Toccata geht auch nicht, Tschaikowskys 1. Klavierkonzert (3. Satz, Coda) auch nicht.
 
Moooment mal. Wer sagt dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt denn, dass der Besitzer des Klaviers nicht höchstpersönlich vor 2 Jahren in Afrika war und illegal einen Elefanten geschossen und dessen Elfenbein nach Europa geschmuggelt hat, um es auf sein uraltes Klavier zu kleben? Klingt weit hergeholt? Kann sein, kann aber trotzdem passieren.
Ich hoffe doch, dass da die Beweislast beim Amt liegt.
Aber ja, wenn ein Sachbearbeiter mühsam sein will, können Dinge dauern. Ganz egal, worum es geht...
 
Zuletzt 2022 gestimmt. Tastaturlogo ist allerdings von Renzing/Leipzig.

Übrigens, - nicht Renzing, sondern von Wilhelm Benzing in Leipzig. Neben seiner Uhren-Grosshandlung, gegr. 1890, handelte er auch mit Pianos und sämtlichen Musikwerken. Die Anzeige stammt aus der Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg, nachher ist er nicht mehr nachweisbar.
 
Meines Wissens geht es um's Inverkehrbringen. Das ist es ja schon.
So pauschal kann man das wohl nicht sagen.
Inverkehrbringen
das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben an andere;
Quelle: § 7 Abs. 2 Ziff. 18 Bundesnaturschutzgesetz

Außer dieser Klugscheißerei kann ich aber leider zur Frage, ob man Elfenbein verschenken darf, nichts beitragen.
 
Meines Wissens geht es um's Inverkehrbringen. Das ist es ja schon.
In meinem Link oben geht es um den kommerziellen Handel. Von privat an privat etwas schenken fällt für mich nicht darunter.

Das kann man natürlich auch so interpretieren, dass mein Link nur etwas über den kommerziellen Handel aussagt und dass man Informationen über das Schenken anderswo findet...
 
Wo kein Kläger da kein Richter…
 
Besichtigung und Bespielung hat stattgefunden. Der Freund hätte es genommen, aber aus anderen Gründen sich anders besonnen.

Nachrichtlich folgende Infos:
- guter Klang, recht laut, sehr gepflegter Zustand
- Kasten oben: 40 cm tief
- Kasten mit Tastatur: 67 cm tief
- 130 cm hoch
- 150 cm breit

Bekommt jetzt jemensch anderes.
 
Vielen Dank Euch hier für die schnelle Schnell-Expertise! Der Live-Eindruck hat zu Eurem wohlwollenden Urteil gepasst! :super::pokal:
 

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