Peter
Bechsteinfan
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Japp, und zwar als einziges "physisches" Medium:Zum Thema gestrig: Schallplatten sind wieder im Kommen...
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Japp, und zwar als einziges "physisches" Medium:Zum Thema gestrig: Schallplatten sind wieder im Kommen...
Stärkstes Umsatzsegment des Gesamtmarkts blieb auch 2017 die CD mit einem Marktanteil von 45,4 Prozent (Abb. 1).
http://www.musikindustrie.de/umsatz/
derzeit knapp die Hälfte des Musik-Streamings in Deutschland über Video-Streaming-Dienste wie z. B. YouTube stattfindet, die aktuell zusammen aber nur 1,9 Prozent zum Umsatz beitragen.
Das ist bzw. wird in der Tat ein Problem bzw. eine härtere Nuss, weil wahrscheinlich ALLE meine Einspielungen GEMA-pflichtig sind... Soll ja alles korrekt laufen, nicht dass mir das Projekt dann juristisch um die Ohren fliegt.Wie ist das mit fremden Stücken mit den Rechten? Ich kann bei soundcloud.com nicht auf die Schnelle entscheiden, was von dir komponiert, arrangiert bzw. abgespielt wurde.
Sie sind dann GEMA pflichtig, wenn der Komponist noch keine 70 Jahre tot ist. Bist du selbst der Komponist, sind sie nur dann GEMA pflichtig, wenn du bei der GEMA Mitglied bist. Andernfalls kann es gut sein, dass man sie melden muss, Gebühren dürften aber nicht anfallen. Aber das ist alles nur Halbwissen, ruf am besten mal dort an, die haben Servicetelefone, die auch funktionieren.
Ja, aber sein Bruder soll erst 1983 verstorben sein, wie ich gerade las und da der wohl viele Texte schrieb, zählt in diesem Fall 70 Jahre ab dem Tod des letzten beteiligten Urhebers. Vorsicht auch bei Coverversionen und Arrangements, da können neue Rechte entstehen, wenn Du etwas übernimmst, was nicht mehr dem Original entspricht.Gershwin ist zwar schon seit 80 Jahren tot, aber so weit ich weiß kassieren die Nachfahren weiterhin ab.
Solange @Tastenjunkie nicht mitsingt, ist das aber egal. Rein instrumentale Gershwin-Musik ist gemeinfrei.und da der wohl viele Texte schrieb
Ja, wenn diese rein instrumental veröffentlicht wurde. Ansonsten würde ich hiervon ausgehen:Rein instrumentale Gershwin-Musik ist gemeinfrei.
(3) Die Schutzdauer einer Musikkomposition mit Text erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Verfasser des Textes, Komponist der Musikkomposition, sofern beide Beiträge eigens für die betreffende Musikkomposition mit Text geschaffen wurden.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html