Versicherungsschaden: Wiederbeschaffungswert?

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Ich habe einen Kunden, bei dem der Starkregen hier in Münster (bis zu 300 Liter pro qm) dazu führte, dass sein Klavier ca. 30 bis 50 cm hoch im Wasser stand über einige Stunden. Ich habe es mir noch nicht angesehen, gehe aber davon aus, dass ein derartiger Schaden entstanden sein dürfte, der eine Generalüberholung erfordern dürfte? Seine Versicherung würde den Wiederbeschaffungswert bezahlen. Und das ist nun mein Problem.

Es handelt sich um ein gut erhaltenes altes Schellackschätzchen. Marke und Baujahr ist mir momentan unbekannnt, aber aus der Erinnerung heraus sage ich jetzt mal so ca. 1920. Marke wie gesagt momentan unbekannt, war aber (in meiner Erinnerung) ein recht gutes.

Wiederbeschaffungswert ist ja quasi der Preis, den er für ein nach Art und Güte vergleichbares Klavier zahlen müsste. Aber wie kann man das feststellen?? Kann man einfach so behaupten, ein 132 cm hohes deutsches Klavier von 1920 müsse durch ein 132 cm hohes heutiges deutsches Klavier ersetzt werden? Für das Geld bekäme man ja gleich zwei Generalüberholungen

Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Ich möchte vermeiden, einen Wert für das alte Klavier zu beziffern, aber das will der Kunde eigentlich ja auch nicht. Er möchte lediglich ein Angebot, was ein vergleichbares Klavier kosten würde. Hat jemand einen Ratschlag für mich?

Bei Antiquitäten ist so weit ich weiß der Wert relevant, für den man ein nach Art und Güte vergleichbares Teil bekäme. Hmm, muss ich jetzt auf Ebay schauen, was gut erhaltene Schellackschätzchen von 1920 üblicherweise so bringen? Oder darf ich ihm ein leckeres neues großes Seiler verkaufen?

Ist hier jemand aus der Versicherungsbranche oder hatte mal jemand einen ähnlich Fall selber erlebt?
 
meiner Meinung nach ist der Wiederbeschaffungswert diejenige Summe, die ein nach Art, Alter, Zustand etc. vergleichbares Instrument kosten würde. Also kein neues Klavier, sondern ein vergleichbares aus dem Jahre 1920.

Viele Grüße
hennes
 
Wiederbeschaffungswert kann meines Wissens Alles sein. Details müsste man dem Vertrag entnehmen. Dort ist "Wiedebeschaffungswert" definiert (ich bin mit einer Diebstahlverversicherung genau auf dieses Wort böse reingefallen).
 
Ist hier jemand aus der Versicherungsbranche oder hatte mal jemand einen ähnlich Fall selber erlebt?
Etwas Vergleichbares (das legendäre "Jahrhunderthochwasser") ereignete sich an jenem Gymnasium, an dem ich zwei Jahre zuvor mein Abitur abgelegt hatte. Einige Fachräume liegen tiefer als die übrigen Räume im Erdgeschoss, einer davon diente als Musikraum, der u.a. mit einem Steinway A-188 ausgestattet war. Das eindringende Wasser stieg bis knapp unter den Resonanzboden und die tiefste Ebene des terrassenförmig angelegten Saals blieb mehrere Tage lang geflutet. Mein damaliger Musiklehrer (mit dem ich heute noch Kontakt habe) verriet mir, dass es tatsächlich gelang, das Instrument wieder in Ordnung zu bringen. Zur erfolgten Schadensregulierung etwa durch die Versicherung des Schulträgers ist mir aber nichts Näheres bekannt.

Als Student hatte ich in einer Souterrain-Wohnung ein einfaches Mietklavier stehen, das für einfachste Zwecke genügte, etwa mal einen Klavierauszug vom Blatt "durchzufingern". Im Erdgeschoss gab es in meiner Abwesenheit einen Wasserschaden und durch die Zimmerdecke trat Wasser ein, das fast ausschließlich auf das Klavier und einige darauf liegende Noten hinab fließen sollte. Der von dem Pianohaus vorbeigeschickte Gutachter stellte fest, dass der Zeitwert und die eingetretenen Schäden in etwa vergleichbarer Höhe lagen. Daraufhin wurde auch dieses Instrument repariert und die Hausratversicherung meiner Vermieterin übernahm die Schadensregulierung (immerhin ging es um knapp viertausend DM).

Das sind Erfahrungswerte, aber diese ersetzen keine Rechtsberatung. Ob es eine Hausratversicherung gibt, die Unwetterfolgen übernimmt, ist dem Ausgangsbeitrag nicht zu entnehmen.

LG von Rheinkultur
 
Eine Hausratversicherung muss ein Klavier nicht so einfach decken. Ich empfehle ALLEN dringend, speziell höherwertige Instrumente EXPLIZIT mit Wert in die Versicherung aufnehmen zu lassen!!!! Kann extra kosten - muss aber nicht. Aufgeführt muss es sein! Ganz sicher dann, wenn der Wert das Verständnis des normalen Versicherungsmenschen übersteigt "Waaaas? 40.000 ,- Woll'n Se mich veräppeln?" :lol:

Und während die Hausrat m.W. nur den Zeitwert abdeckt, können alle Profis, die vernünftig genug sind, eine BETRIEBSINHALTSversicherung abzuschließen, den Neuwert versichern lassen.
 
Eine Hausratversicherung muss ein Klavier nicht so einfach decken. Ich empfehle ALLEN dringend, speziell höherwertige Instrumente EXPLIZIT mit Wert in die Versicherung aufnehmen zu lassen!!!!
Alternative: Eine Musikinstrumentenversicherung abschließen, was für Berufsmusiker (vor allem bei Anschaffung und Unterhalt hochwertiger Instrumente) durchaus empfehlenswert ist. Berufsverbände arbeiten übrigens vielfach mit den Versicherungsunternehmen zusammen und bieten für Verbandsmitglieder Sonderkonditionen an.

Für den Amateur- und Hobbybereich dürfte sich dieses Prozedere aber nicht lohnen, auch wenn Schäden an Instrumenten bis hin zum Verlust ärgerlich sind. Im vorliegenden Falle bleibt womöglich nur eine der schon angesprochenen Varianten wie das Prüfen von Kaufangeboten gebrauchter Instrumente in vergleichbarem Zustand, die es aber wie Sand am Meer gibt.

LG von Rheinkultur
 
Und während die Hausrat m.W. nur den Zeitwert abdeckt, können alle Profis, die vernünftig genug sind, eine BETRIEBSINHALTSversicherung abzuschließen, den Neuwert versichern lassen.
Ha! Genau bei einer solchen war der "Wiederbeschaffungswert" bei mir der große Reinfall. Überall stand was von Neuwert, nur im ganz Kleingedruckten stand dann, auf was genau sich das bezieht. In meinem Fall "mobile Handelsgüter", auf deutsch: Material. Das wirklich teure Zeug, das Werkzeug, war nur zum Zeitwert versichert (Werkzeug für über 4000 € wurde geklaut, 400€ habe ich wieder bekommen...).
 
im vorliegenden Fall ist das Klavier in der Hausratversicherung eingeschlossen und der Kunde gehört zu dem Drittel der Kunden, die eine Versicherung haben, die auch Elementarschäden (wie z.B. Starkregen) absichert.
 
Also, ich habe meine Hausratversicherung bei der HUK Coburg abgeschlossen. In dieser Versicherung werden alle zu Schaden gelommenen Gegenstände zum Neuwert ersetzt. Ab einer bestimmten Versicherungssumme (die von der Grundfläche anhängt) verzichtet die Versicherung auch auf die Einrede der Unterversicherung, d.h. da wäre das Klavier dann vollständig abgedeckt.

Manfred
 
Der Unterversicherungsverzicht heißt nur, dass die Versicherung BIS zu den genannten QM-Preisen geradesteht. Wer eine kleine Wohnung hat und dort ein teures Klavier oder gar einen Flügel, kriegt ganz sicher Probleme! Beispiel: Unterversicherungsverzicht ab Versicherungssumme 1.000,- / qm. Wohnungsgröße 80 qm. Totalschaden am 120.000,- Flügel >>> dann gibts maximal 80.000,-. Da aber kaum nur das Instrument betroffen ist, sondern eben auch normaler Hausrat, wird das ganz schnell ultra-eng!

Zum Thema Werte: Man muss gar nicht Preziosen horten oder Kunst - normale Bücher reichen schon. Nehmen wir normale Raumhöhe - Bücherregal mit 5-6 Etagen und 1 m Breite. Dann stehen da (ohne Bildbände oder wertvolle Bücher) locker 3-5.000,- Euro auf nem guten viertel Quadratmeter! Bei CDs oder DVDs oder gar Vinylplatten wirds noch vieeeel heftiger! Auch die schnelle Finanz-Analyse eines gut gefüllten Kleider- oder Schuhschranks kann (bei Frauen) zu großem Erschrecken führen. Und für Männer: Einfach mal HiFi, Panorama-Flatscreen mit Sound-Anlage und Computer zusammenrechnen.

PS. Bin kein Versicherungsvertreter - nur ein "Geschädigter" und Klug-Gewordener ;-)
 
Damit hast Du recht, Fisherman, wenn denn das Instrument neu ist und 120.000 Euro kostet, sollte man sicher dafür eine eigenen Versicherung abschließen. Wenn es aber einen Zeitwert von 30.000 oder 40.000 Euro hat, stellst Du Duch da immer noch ganz gut mit der Hausratversicherung.

Manfred

P.S.: Es hindert Dich auch niemand, bei 80 qm einen höheren Wert als 80.000 Euro zu versichern, wenn das angemessener erscheint!
 

Es hindert Dich auch niemand, bei 80 qm einen höheren Wert als 80.000 Euro zu versichern, wenn das angemessener erscheint!
Oh, doch, Manfred! Versuch mal, für 80 qm ne Hausrat zu bekommen, die z.B. 200.000,- abdeckt. Kriegste - aber nur mit Alarmanlage, Spezialtür, Gitterfenstern und, und, und ... Oder bei ausländischen Versicherern. Normale deutsche Versicher wollen 08/15 Kunden.
 
Es handelt sich um ein gut erhaltenes altes Schellackschätzchen. Marke und Baujahr ist mir momentan unbekannnt, aber aus der Erinnerung heraus sage ich jetzt mal so ca. 1920. Marke wie gesagt momentan unbekannt, war aber (in meiner Erinnerung) ein recht gutes.

Wiederbeschaffungswert ist ja quasi der Preis, den er für ein nach Art und Güte vergleichbares Klavier zahlen müsste. Aber wie kann man das feststellen??

Lieber Tastenscherge,

ich würde folgendermaßen vorgehen:

Das Klavier ist in einem sehr guten Zustand, zumindest habe ich das so verstanden. Ob das Instrument überholt oder im Orginalzustand ist, scheint mir nicht bedeutend zu sein - ausschlaggebend ist die Güte des Instruments. Daher würde ich ohne zu zögern einen Wert ansetzen, der tatsächlich nötig ist um ein vergleichbares Instrument zu beschaffen oder die Kosten für eine Reparatur ansetzen. Wichtig ist es bei dem Gutachten dies fundiert zu begründen.

Grundsätzlich gilt: Der Kunde ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Der tatsächliche Marktwert des Instrumentes spielt dabei auch keine besondere Rolle, da es um Wiederbeschaffung geht. Mit Sicherheit wird sich die Versicherung anfangs der Argumentation verweigern.

Als Argument kann angeführt werden, dass ein identisches Instrument schlichtweg nicht zu beschaffen ist und man sich nicht an Marke und Alter, sondern ausschließlich an der Güte zu orientieren hat. Es obligt Dir, diese zu bewerten...
 

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