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nuvole bianche
Guest
Hallo zusammen :)
Ich hätte da mal eine Frage an Euch:
Undzwar möchte ich nächstes Jahr gerne in Musik ins Abitur gehen (Baden-Württemberg). Da haben wir dann im Januar die sog. Fachpraktische Prüfung, in der wir zwei selbstgewählte Stücke vorspielen müssen (da habe ich die d-moll Fantasie von Mozart und Giorni Dispari von Ludovico Einaudi im Sinn...) und von unserem Lehrer bekommen wir Anfang Dezember noch ein Pflichtstück zugeteilt.
Jetzt meine Frage: Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Möglichkeit besteht, eine andere Bewertung zu beantragen (Ich habe eine angeborene Behinderung, die beide Hände betrifft... die Spannweite ist dadurch sehr klein (maximal große Sexte/ mit Ach und Krach die Septime) und außerdem sind vor allem der vierte und fünfte Finger verkrümmt.)
Heute allerdings erfahre ich von meinem Musiklehrer: Ich habe mir ja freiwillig ausgesucht, in diesem Fach Abitur zu machen, und deshalb kann man da beim Vorspiel offiziell keine Rücksicht drauf nehmen. Wenn ich mich dazu entscheide, muss ich quasi schon selber wissen, ob ich dem gewachsen bin oder nicht.
Kennt sich von Euch jemand vielleicht mit solchen Regelungen aus oder kennt jemanden, dem es ähnlich ging? Meine KL war eigentlich immer von der Existenz einer solchen Bestimmung überzeugt...
Ich weiß ehrlich gesagt noch gar nicht, was ich davon halten soll. Natürlich kann man sagen : Du hättest ja nicht ins Abi gehen müssen. Aber ich mache Musik nunmal sehr gerne :D und außerdem gibt es für behinderte Sportler (die ja auch keiner zum Sport zwingt) ja auch z.B. Paralympics.... Freiwilligkeit kann die Einschränkungen nunmal nicht kompensieren :cool:
Was haltet ihr davon? Fändet ihr eine angepasste Bewertung irgendwie unfair für die anderen? Ich finde eigentlich, eine Behinderung sollte niemanden insofern von seinem Wunschfach abhalten, als er deswegen eine schlechtere Note befürchten muss
Ich hätte da mal eine Frage an Euch:
Undzwar möchte ich nächstes Jahr gerne in Musik ins Abitur gehen (Baden-Württemberg). Da haben wir dann im Januar die sog. Fachpraktische Prüfung, in der wir zwei selbstgewählte Stücke vorspielen müssen (da habe ich die d-moll Fantasie von Mozart und Giorni Dispari von Ludovico Einaudi im Sinn...) und von unserem Lehrer bekommen wir Anfang Dezember noch ein Pflichtstück zugeteilt.
Jetzt meine Frage: Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Möglichkeit besteht, eine andere Bewertung zu beantragen (Ich habe eine angeborene Behinderung, die beide Hände betrifft... die Spannweite ist dadurch sehr klein (maximal große Sexte/ mit Ach und Krach die Septime) und außerdem sind vor allem der vierte und fünfte Finger verkrümmt.)
Heute allerdings erfahre ich von meinem Musiklehrer: Ich habe mir ja freiwillig ausgesucht, in diesem Fach Abitur zu machen, und deshalb kann man da beim Vorspiel offiziell keine Rücksicht drauf nehmen. Wenn ich mich dazu entscheide, muss ich quasi schon selber wissen, ob ich dem gewachsen bin oder nicht.
Kennt sich von Euch jemand vielleicht mit solchen Regelungen aus oder kennt jemanden, dem es ähnlich ging? Meine KL war eigentlich immer von der Existenz einer solchen Bestimmung überzeugt...
Ich weiß ehrlich gesagt noch gar nicht, was ich davon halten soll. Natürlich kann man sagen : Du hättest ja nicht ins Abi gehen müssen. Aber ich mache Musik nunmal sehr gerne :D und außerdem gibt es für behinderte Sportler (die ja auch keiner zum Sport zwingt) ja auch z.B. Paralympics.... Freiwilligkeit kann die Einschränkungen nunmal nicht kompensieren :cool:
Was haltet ihr davon? Fändet ihr eine angepasste Bewertung irgendwie unfair für die anderen? Ich finde eigentlich, eine Behinderung sollte niemanden insofern von seinem Wunschfach abhalten, als er deswegen eine schlechtere Note befürchten muss