Mietvertrag Selbstauskunft - darf man lügen?

amber5

amber5

Dabei seit
30. Jan. 2010
Beiträge
96
Reaktionen
2
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation - eine Mietwohnung, die zu vergeben ist gibt es nur nach voheriger Selbstauskunft des Mieters. Soweit so gut was Gehalt und Schufa angeht...
Allerdings bei der Frage "Spielen Sie ein Musikinstrument? Wenn ja welches?" Muss ich das wahrheitsgemäß angeben? Bzw. ich fürchte, dass sonst jemand anderen evtl den Meitvertrag bekommen könnte, deswegen meine Frage, wie es hier juristisch aussieht. Hat zufällig jemand Erfahrung damit?

Danke!
 
Hallo Amber5,

die Fragen in den Mietverträgen sind schon eine ziemliche Frechheit. Aber um rechtliche Sicherheit zu bekommen würde ich mal beim Mieterverein nachfragen. Ich glaube ich würde lügen. Ob ich mich später dann doch entscheide Klavier spielen zu lernen geht den Vermieter nichts an.

Gruß
Jörg
 
Wie es juristisch aussieht kann ich Dir leider nicht sagen.

Ich persönlich würde in so einer Angelegenheit nicht lügen, da ich später friedlich in der Wohnung leben möchte.
Ich habe meine Wohnung auch unter dem Gesichtspunkt gesucht, dass ich dort täglich mind. vier Stunden Geige üben darf. Ich bin Musiklehrer und da geht es nicht, dass ich nicht üben kann. Bis jetzt hatte ich mit dem Üben nie Probleme, da ich immer vorher gesagt habe, dass ich täglich üben werde. Wenn dann ein Vermieter gesagt hat, das ginge nicht weil, oder ich dürfe aber nur zwei Stunden täglich, dann habe ich dankend auf die Wohnung verzichtet.
Mit dem Klavierüben würde ich es ähnlich halten. So toll kann eine Wohnung gar nicht sein, dass ich auf meine Hobbies verzichte.

Du schreibst allerdings in Deiner Vorstellung
Ist beides noch ziemlich frisch, aber mein Silentpiano und ich freunden sich ganz gut an
Da denke ich dürfte doch niemand etwas dagegen haben können.... Wenn Du dann Deine Traumwohnung hast kannst Du ja immer noch nett fragen ob es jemanden stört wenn Du die silent funktion für ein Stündchen oder so ausstellst....
Ich persönlich würde allerdings mit offenen Karten spielen. Es macht ja auch mehr Spaß erlaubterweise zu spielen als heimlich...
 
Bei der Frage haben wir mal aus Sicht der Vermieterin gelogen: Sie fragte nach lauten Hobbies und mein damaliger Freund, sagte er singt. Als sie dann mitbekam, dass ein Digitalpiano mit einzieht, war sie richtig entsetzt und meinte dann hätten wir die Wohnung nicht bekommen. Wir waren erstmal geschockt und total verunsichert. Aber der Gesang war wirklich lauter.

Was wir nicht wussten, es gab in dieser Wohnung vorher massive Probleme, mit einmal dauernder Partymusik und danach wohnte dort ein Lehrer für E-Gitarre.

Aber "unsere" Musik gefiel den Nachbarn und heute habe ich in genau dieser Wohnung meinen Flügel stehen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich würde hier nicht lügen, sondern schlicht und einfach einen Strich hinsetzen und damit bekunden, dass ich die Frage für unzulässig halte.

Gewertet wird es wohl als "Nein"-Antwort, Problem gelöst.

Das ist schon eine Frechheit, mittlerweile muss man sich als potenzieller Mieter ja blanker machen als bei der Beantragung eines Kredites.
Fehlt nur noch, dass auch noch nach religiöser und politischer Neigung, sexueller Orientierung und Kosenamen des Lebenspartners gefragt wird...

Gruß
Musicus
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation - eine Mietwohnung, die zu vergeben ist gibt es nur nach voheriger Selbstauskunft des Mieters. Soweit so gut was Gehalt und Schufa angeht...
Allerdings bei der Frage "Spielen Sie ein Musikinstrument? Wenn ja welches?" Muss ich das wahrheitsgemäß angeben? Bzw. ich fürchte, dass sonst jemand anderen evtl den Meitvertrag bekommen könnte, deswegen meine Frage, wie es hier juristisch aussieht. Hat zufällig jemand Erfahrung damit?

Danke!

Du musst diese Frage nicht wahrheitsgetreu beantworten, dies bleibt Dir ueberlassen. Der Vermieter kann dich nachtraeglich fuer eine falsche Aussage nicht kuendigen. So wie es aussieht bist Du kein Berufsmusiker, hiemit faellt dein Musizieren unter Hobby und nach diesem hat er nicht das Recht danach zu fragen.
( Art. 2 Abs in Verbindung mit Artikel 1 Abs 1 Grundgesetz ). Beantwortest Du diese Frage nicht, koennte der Vermieter misstrauisch werden und dies wird er, er wird danach Fragen stellen und dann koennte dir einen Fehler unterlaufen, um dies zu vermeiden wurde schon eine Antwort gegeben, :p

Cordialement
Destenay
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldungen. Ich bin nun einen Kompromiss eingegangen bei der Beantwortung und habe angegeben, dass ich ein Instrument spiele. Bei der Erläuterung welches Instrument habe ich angegeben "Klavier (mit Kopfhörern spielbar)". Schließlich habe ich ein Silent Piano, nutze dies aber eigentlich nur spät abends im Silent Modus;).
Der Bogen jedenfalls scheint meinen Vermieter nicht abgeschreckt zu haben - denn morgen bekomme ich die Schlüssel und den Vertrag.:p

Amber
 
Gratuliere, Amber! Viel Glück mit der neuen Wohnung & den Nachbarn!
 

Zurück
Top Bottom