Flügel und neue Mietwohnung!

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Gowenna

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28. Aug. 2008
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Hallo
Wir müssen jetzt ganz bald umziehen.
Haben schon eine neue Wohnung gefunden und werden am Mittwoch den Mietvertrag unterschreiben.
Ich ziehe in ein 5 Parteien Haus ganz unten ein.
Der Vermieter wohnt selber nicht im Haus.

Ich frage mich soll ich dem Vermieter vor der Vertragsunterschrift sagen das ich Klavier spiele? (habe einen kleinen Flügel 1,60 lang)
Ich laufe dann aber Gefahr ja evtl, nicht die Wohnung zu kriegen. :( und das wär ja echt Mist!!

was würdet ihr machen??

lg
 
Ich würde den Mietparteien und dem Vermieter ganz klar sagen, was auf sie/ihn zukommt. Klavierspielen bringt doch keine Freude, wenn man sich (aus welchen Gründen auch immer) zurückhalten muss oder sich eingeschüchtert fühlt, weil man niemanden belästigen will.
Wenn die Beteiligten kein Problem mit der Sache haben, ist schon im Vorfeld alles okay und du kannst beruhigt einziehen.

Mir wäre das Musizieren wichtiger als eine Wohnung in der ich immer still sein muss.
 
Oijeujeu,

die Frage ist: Willst Du die Wohnung oder das Klavier?
Wenn ich in ein 5-Parteienhaus ziehen würde, würde ich mich beim Mieter schlau machen, ob ich in dem Haus auch Klavier spielen kann und von wann bis wann.
Wenn nicht, muß ich abwiegen, einen Kompromiß finden.

Ich würde schon die Erfahrungen hier aus dem Forum nutzen.

Fragen vorher ergibt eine klare Linie! Schließlich bin ich mit meinem Klavier nicht mehr allein im Haus.

Ich wäre schon beim 1. Anschlag verunsichert. Es wäre kein guter Einstand für mich in diesem Haus.

Jeder hat halt seine Meinung ;)

Viel Glück!
 
Der Vermieter wohnt nicht dort. Und: Er will garantiert Probleme vermeiden - also ist seine Antwort klar. Viel sinnvoller wäre es, Du würdest vor Vertragsunterzeichnung bei Deinen zukünftigen Nachbarn mal hören, wie sie zu Deinem Klavierspiel stehen. Damit zeigst Du schon mal viel good will.
 
Ich teile grundsätzlich den Vermietern mit daß ich musiziere, eben so daß ich auch in meinen Räumen unterrichte. Den meisten Vermietern war es bisher immer egal sofern es dadurch keine Konflikte mit den Nachbarn gibt. Ich hatte aber auch schon Vermieter welche mir gerade durch diesen Umstand die Wohnung vermieteten - nicht etwa weil es so große Musikfreunde waren, sondern weil die Wohnung ohnehin nicht sonderlich leise war, sei es durch angrenzende Hauptstraße, feierwütige Nachbarn oder was auch immer - klar, ein Mieter welcher selbst Musik macht, ist in der Regel auch nicht groß empfindlich gegen anderweitige Geräusche :D

Viele Grüße

Styx
 
Hallo ihr lieben :-)
also den Schlüssel zur neuen Wohnung hab ich nun schon.
Habe meinem Vermieter gesagt das ich Klavier spiele! Dies ist überhaupt kein Problem solange ich es nicht 0 Uhr nachts mache ;-)
und das allerbeste ist die Frau die direkt über mir wohnt spielt auch Klavier :))
lg
 
Liebe Gowenna,

dann wünsche ich dir, dass es auch dauerhaft keine Probleme mit den Nachbarn geben wird wegen des Klavierspiels! Freu dich über die Wohnung und üb fleißig :)

Wenn du zufällig in Köln wohnen solltest und bei euch im Haus noch was frei sein sollte oder frei werden sollte innerhalb der nächsten 2 Jahre, meld dich bei mir... Ich hab hier in einem Dreivierteljahr keine Wohnung gefunden, die ich a) bezahlen kann und in der ich b) üben kann (länger als 2 Std. und ohne mit den Nachbarn Probleme zu kriegen) außer im Musikstudentenwohnheim. Aber hier kann ich leider nur 6 Semester lang bleiben, danach kann ich schauen, was ich mache. Also freu dich, dass du das für dich geklärt hast... :)

liebe Grüße,
Partita
 
Hallo ihr lieben
also den Schlüssel zur neuen Wohnung hab ich nun schon.
Habe meinem Vermieter gesagt das ich Klavier spiele! Dies ist überhaupt kein Problem solange ich es nicht 0 Uhr nachts mache ;-)
und das allerbeste ist die Frau die direkt über mir wohnt spielt auch Klavier :))
lg

Liebe Gowenna,

das freut mich für dich sehr, dass du in deiner neuen Mietwohnung so gute Bedingungen zum Klavierspielen gefunden hast! Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, dann ist das ja schon mal grundsätzlich sehr gut.

Eine Hausmitbewohnerin in der Wohnung über dir, die auch Klavier spielt - idealer kann's doch nicht kommen!
Allerdings wäre noch interessant zu erfahren, was passiert, wenn ihr beide gleichzeitig Klavier spielt oder übt?
Könnte dann eventuell die eine Klavierspielerin die andere irritieren???:D

Aber Spaß beiseite:
M.E. sind die Mieter in dieser Hinsicht wirklich wichtiger als der Vermieter. Der Vermieter wohnt nicht im Haus - wie schon gesagt wurde - und Mieter kommen und gehen. Es kann natürlich passieren, dass mal eine Familie mit kleinen Kindern bzw. schichtarbeitende Mitbewohner ins Haus einziehen, die tagsüber oder früh abends schlafen müssen. Dann musst du mit denen entsprechende Vereinbarungen treffen. Mein KLin wohnt selbst in solch einem Mehrparteienhaus, in dem sie auch unterrichtet. Es wird häufig umgezogen, aber sie hat sich bisher immer gut mit allen Mitbewohnern arrangieren können.

Schließlich sollte man sich als klavierspielender Mitbewohner nicht grundsätzlich und unterschwellig als potentieller Störenfried fühlen!
In einem Mehrparteienhaus gibt es meist auch etliche andere potentielle und über großes diesbezügliches Potential verfügende Lärmquellen: So z.B. schreiende Kleinkinder (ich glaube, schrille Stimmen durchdringen Mauern noch eher als Klavierspiel - das meinen jedenfalls meine Kinder, wenn ich für meinen Chor die Sopranstimme übe), alleingelassene Haustiere (insbesondere Hunde) oder ununterbrochen über Parkett stöckelnde oder trampelnde Zeitgenossen... die Liste ließe sich beliebig fortsetzen!

Also ich würde dir raten: Mach dir erst mal keine Gedanken und sieh zu, dass falls etwas in eurem Haus frei wird, Partita die Gelegenheit ergreifen kann!:D

LG

Debbie digitalis
 
Vermieteraspekte...

Hallo,

erstmal viel Freude mit der neuen Wohnung, das klingt gut an.

Ich möchte hier allerdings die zwei rein sachlichen Punkte ergänzen, wo überhaupt für einen Vermieter bzw. für den Mietvertrag wichtig ist, vorher zu erfahren, dass Du mit Flügel oder Klavier einziehst:

1. Aus baulichen Gründen: Ein Klavier oder Flügel ist schwer, und darf eventuell daher dann nur eingeschränkt in der Wohnung aufgestellt werden, z.B. die Böden könnten sonst überlastet werden, die Wohnung könnte beschädigt werden.

2. Du willst Unterricht geben: das entspricht unter Umständen nicht dem vertragliche vereinbarten Gebrauch einer Wohnung.

Ansonsten interessiert es einen Vermieter eigentlich herzlich wenig, ob Du mit Stereoanlage oder Flügel einziehst.

Das in voranstehenden Beiträgen gesagte ist natürlich auch völlig richtig, was ein gutes Verhältnis zu den zukünftigen NAchbarn angeht, aber rein sachlich betrachtet für den Mietvertragsabschluss nicht relevant.

Gruß
Klimpertante
 
Außer seine Familie ist im Besitz eines solchen Anwesens und das Klavier muss deswegen in der Nachbarschaft unterkommen.
 

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