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Ich sehe einen Unterschied darin, ob jemand seinen eigenen Steinway aufarbeiten lässt und dabei das Markenlogo beibehält (obwohl vielleicht vom ursprünglichen Instrument nicht mehr viel übrig ist) oder ob ein professioneller Händler schrottreife Instrumente aufkauft, diese mit eigenen Mitteln wieder verkaufsfähig macht und dann unter dem originalen Markennamen an neue Kunden verkauft.
Tja, das ist ja das Blöde: Steinway-Resos können nur von Steinway ersetzt werden, weil die von Dritten gar nicht zu erwerben sind.Steinway akzeptiert offenbar, dass originale Ersatzteile verbaut werden, und geht in solchen Fällen markenrechtlich nicht dagegen vor. Trotzdem kann natürlich auch ein neuer Steinway-Resonanzboden aus dem Jahr 2026 die Identität eines Flügels aus den 1920er-Jahren verändern.
Klingt eigentlich lustig. Aber wenn man sich anschaut, wie das bei Fisker gelaufen ist, kann einem schon das Lachen im Halse stecken bleiben:Man kann nur noch Klavier spielen, wenn
1. Das Klavier online über WLAN mit dem Server verbunden ist
Nein, so einfach ist das nicht immer. Besonders interessant finde ich das bei Architekten. Wenn die ein Gebäude planen, haben die das Urheberrecht. D.h. der Hausbesitzer kann im Nachhinein nicht einfach das Gebäude verändern.Es ist eine schwierige Welt. Wenn ich ein Produkt in die Welt entlasse, gehört es nicht mehr der Firma. Sondern dem Kunden. Es soll ihm dienen, nicht mehr der Firma. (die natürlich ihren Namen und ihren Ruf in der Welt vertreten hat durch eben dieses Produkt)
Das gilt aber nur für besonders kreative, innovative und originelle Bauwerke. Der übliche Landhausscheißdreck in den Speckgürteln der Großstädte genießt keinen Urheberschutz.Nein, so einfach ist das nicht immer. Besonders interessant finde ich das bei Architekten. Wenn die ein Gebäude planen, haben die das Urheberrecht. D.h. der Hausbesitzer kann im Nachhinein nicht einfach das Gebäude verändern.
ach du meine Güte. ich muss gestehen, dass das für mich schwer vorstellbar ist.Nein, so einfach ist das nicht immer. Besonders interessant finde ich das bei Architekten. Wenn die ein Gebäude planen, haben die das Urheberrecht. D.h. der Hausbesitzer kann im Nachhinein nicht einfach das Gebäude verändern.
Als die Bundesbahn erkannte, dass die Bahnsteige des u.v.a. von den Bundestagsabgeordneten nachgefragten neuen Hauptbahnhofs Berlin zu kurz waren für die ICE, und die Dächer der Bahnsteige verlängert werden sollten, musste die Bahn den Architekten um Erlaubnis bitten.ach du meine Güte. ich muss gestehen, dass das für mich schwer vorstellbar ist.
Ist das so? Und wie ist das geregelt: überträgt der Architekt bei einer Standardhütte dem Bauherren von vornherein das Urheberrecht bzw. man erweitert die Nutzungsgenehmigung um das Recht der Veränderung? Oder gibt es bindende Standards, ab wann ein Bauwerk besonders kreativ ist oder einfach nur der übliche Landhausscheißdreck?Das gilt aber nur für besonders kreative, innovative und originelle Bauwerke. Der übliche Landhausscheißdreck in den Speckgürteln der Großstädte genießt keinen Urheberschutz.
Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Es ist nur zu klären (notfalls gerichtlich), ob ein Gebäude überhaupt die Schöpfungshöhe erfüllt, die einen urheberrechtlichen Schutz begründet. Das ist bei den meisten Wohngebäuden nicht der Fall. Man kann das vermutlich auch im Architektenvertrag vorab regeln - aber das weiß ein Notar sicher besser.Ist das so? Und wie ist das geregelt: überträgt der Architekt bei einer Standardhütte dem Bauherren von vornherein das Urheberrecht bzw. man erweitert die Nutzungsgenehmigung um das Recht der Veränderung? Oder gibt es bindende Standards, ab wann ein Bauwerk besonders kreativ ist oder einfach nur der übliche Landhausscheißdreck?

Wobei Renner ja mittlerweile von Steinway übernommen wurde.Auf der anderen Seite verwendet Steinway selbst Rennermechaniken...
Das wären dann quasi Richter als Landhausscheißdreckkommission.Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Es ist nur zu klären (notfalls gerichtlich), ob ein Gebäude überhaupt die Schöpfungshöhe erfüllt, die einen urheberrechtlichen Schutz begründet.
Unser 0815-Haus vom Bauträger im Speckgürtel von München hat an der Ostseite eine sogenannte Fasche (Eine Fasche ist ein heller oder andersfarbiger Rahmen um Fenster oder Türen, oft aus Putz oder Farbe. Sie dient der Gestaltung, Gliederung und Betonung der Fassade.)Das gilt aber nur für besonders kreative, innovative und originelle Bauwerke. Der übliche Landhausscheißdreck in den Speckgürteln der Großstädte genießt keinen Urheberschutz.
Von Steinway offiziell autorisiert, nehme ich an.Da stellt sich mir die Frage, wie Weschenfelder oder die Hamburger „Klaviermanufaktur“ existieren können, die ja explizit aufgearbeitete Steinways anbieten …