Ad nauseam SteinWAS ... - Robert Estrin, Inhaber von LivingPianos ...

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Wiedereinaussteiger

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..., sehr bekannter US-Restaurateur, über die Frage von restaurierten Flügeln und "SteinWAS".

Auslöser seines Videos: offenbar eine Abmahn-Welle seitens Steinway* an viele Klavier-Restaurateure in den USA, begründet damit, dass sie ihre Teile nicht "originalgetreu" restauriert haben KÖNNTEN (und damit die Markenrechte verletzen würden) - weil Steinway* die originalen Soundboards und die Stimmstöcke nicht anderweitig verkauft ... und demzufolge auch keine Decals, die Aufkleber auf dem Soundboard.


Habe das Video bei FB annonciert gesehen und auch die Diskussion hierzu.
Ich kenne aus den Diskussen bei PianoWorld ca. zehn große alt bekannte Restauratoren, die wohl alle in dieser Abmahnwelle stecken dürften.

Kernsatz von R. Estrin: die größten Konkurrenten von Steinway* seien nicht Bösendorfer, Yamaha, Fazioli, Bechstein etc., sondern ALTE (restaurierte) Steinways. Begründung dafür, dass Steinway* das Restaurieren von Steinway*-Instrumenten abseits der Steinway-Comp bekämpfe.

 
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Robert Estrin - mit „r“
 
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Das ist ja exakt die gleiche Situation wie bei Fender. Weil nach dem Absturz nach der Corona-Blase niemand mehr neu kauft, weil der Gebrauchtmarkt übersättigt ist, wird abgemahnt, was das Zeug hält.
 

Ja, erinnert in der Tat stark an Fender.

Auch die renommiertesten Firmen werden ausgesprochen kreativ wenn sie die Witterung von durch ihre Anwälte und nicht durch eigene Produktion verdiente Kohle in die Nase bekommen. Und die Autoindustrie versuchte ständig, ihre Steuerungsdaten vor freien Werkstätten zu verbergen.

Am liebsten würden sie alle ihre Produkte versiegeln.

CW
 
Die Probleme der Hersteller werden bei der zunehmenden Kaufzurückhaltung und der langen Lebensdauer der Instrumente noch größer werden.
 
Ich habe mir vor einigen Monaten die Entscheidung im Pianova-Fall durchgelesen. Dort ging es im Kern um genau diese Abgrenzung: Eine Restaurierung ist grundsätzlich unproblematisch. Wenn aber wesentliche Teile der akustischen Anlage – insbesondere Resonanzboden oder Stimmstock – durch Fremdprodukte ersetzt werden, kann das Instrument nicht ohne Weiteres weiterhin unter der Marke Steinway oder mit Bezeichnungen wie „based on Steinway“ vertrieben werden.

Das ist für mich zunächst durchaus nachvollziehbar. Irgendwo muss die Grenze zwischen der Restaurierung eines Steinway und dem Bau eines neuen Instruments unter Weiterverwendung einzelner Steinway-Teile gezogen werden. Resonanzboden und Stimmstock sind dafür jedenfalls keine völlig willkürlich gewählten Kriterien.

Ich sehe Steinways Vorgehen und insbesondere eine breit angelegte Abmahnpraxis trotzdem kritisch. Die Argumentation von Robert Estrin überzeugt mich allerdings ebenfalls nicht vollständig.

Dass Bösendorfer oder Bechstein die Verwendung beziehungsweise Erneuerung ihrer Decals anders handhaben, bedeutet noch nicht, dass Steinway markenrechtlich oder geschäftspolitisch genauso vorgehen muss. Die Hersteller können hier durchaus unterschiedliche Grenzen ziehen.

Auch die These, Steinway wolle damit vor allem seinen größten Konkurrenten – den Markt restaurierter Steinways – bekämpfen, klingt zunächst plausibel. Allerdings dürfte der Anteil jener gebrauchten Instrumente, bei denen Resonanzboden oder Stimmstock vollständig durch Fremdteile ersetzt wurden, am gesamten Markt gebrauchter und restaurierter Steinways nicht allzu groß sein.

Es gibt schließlich weiterhin zahlreiche gebrauchte Steinways mit intaktem, repariertem oder noch erhaltungsfähigem Resonanzboden und Stimmstock. Steinway bekämpft damit also nicht den Gebrauchtmarkt als solchen, sondern allenfalls einen relativ kleinen Teil davon. Ob gerade dieses Segment tatsächlich eine wesentliche Konkurrenz für den Verkauf neuer Steinways darstellt, erscheint mir daher zumindest fraglich.

Wahrscheinlich spielen beide Interessen eine Rolle: Steinway hat ein legitimes Interesse daran, dass nicht jedes aus beliebigen Fremdteilen neu aufgebaute Instrument weiterhin als Steinway erscheint. Gleichzeitig ist natürlich nicht auszuschließen, dass eine möglichst enge Kontrolle des Restaurierungsmarktes auch wirtschaftlich willkommen ist.

Eine Frage hätte ich dazu noch an die hier vertretenen Steinway-Kenner und Klavierbauer: Weshalb wird neben dem Resonanzboden gerade dem Stimmstock eine so große Bedeutung für die Identität des Instruments zugeschrieben?

Beim Resonanzboden leuchtet mir das unmittelbar ein, weil er für die Klangerzeugung und den charakteristischen Klang des Instruments wesentlich ist. Der Stimmstock dient meinem laienhaften Verständnis nach dagegen vor allem dazu, die Stimmnägel sicher zu halten und die Stimmhaltung zu gewährleisten. Natürlich ist das technisch entscheidend für die Funktionsfähigkeit des Instruments – aber macht der Austausch des Stimmstocks auch klanglich oder konstruktiv einen derart tiefgreifenden Unterschied, dass danach nicht mehr von einem restaurierten Steinway gesprochen werden sollte?
 
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Es ist eine schwierige Welt. Wenn ich ein Produkt in die Welt entlasse, gehört es nicht mehr der Firma. Sondern dem Kunden. Es soll ihm dienen, nicht mehr der Firma. (die natürlich ihren Namen und ihren Ruf in der Welt vertreten hat durch eben dieses Produkt)
Der Schritt zur digitalen Kontrolle (handy, Autos, Software, Musik) - du hast nur noch die Nutzung gekauft - macht mir Kopfzerbrechen! Das macht uns zu "Mietsklaven."
In der Autowelt ist es so: Nach ein paar Jahren hat kein Besitzer mehr Lust in den Originalwerkstätten ganze Monatsgehälter für überteuerte "Originalersatzteile" auszugeben. aber es ist immer noch ein "mercedes, bmw, porsche" (setze beliebige Automarke ein). Einen 50 Jahre alten benz in Afrika zu sehen, oder einen 190er aus den 80ern: Es ist jedem bewusst, das der nicht mehr "original" ist.
Zu den Steinways: Wenn jeder Mensch einen alten Mercedes restaurieren darf und ihn immer noch als Mercedes verkaufen darf, gilt das in meinen Augen auch für Musikinstrumente.
Die Firma wird ihr Kreuzzug erstens finanziell nicht retten. und zweitens wird dieses Gebaren eher die eigene Marke beschädigen.
Es gab mal bei Google in den Anfangstagen die Philosophie "Dont be evil".
Ich hoffe für die Musikszene in den USA, dass diese Klagewelle nicht erfolgreich ist.
 
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Ich habe mir vor einigen Monaten die Entscheidung im Pianova-Fall durchgelesen. Dort ging es im Kern um genau diese Abgrenzung: Eine Restaurierung ist grundsätzlich unproblematisch. Wenn aber wesentliche Teile der akustischen Anlage – insbesondere Resonanzboden oder Stimmstock – durch Fremdprodukte ersetzt werden, kann das Instrument nicht ohne Weiteres weiterhin unter der Marke Steinway oder mit Bezeichnungen wie „based on Steinway“ vertrieben werden.

Das ist für mich zunächst durchaus nachvollziehbar. Irgendwo muss die Grenze zwischen der Restaurierung eines Steinway und dem Bau eines neuen Instruments unter Weiterverwendung einzelner Steinway-Teile gezogen werden. Resonanzboden und Stimmstock sind dafür jedenfalls keine völlig willkürlich gewählten Kriterien.

Ich sehe Steinways Vorgehen und insbesondere eine breit angelegte Abmahnpraxis trotzdem kritisch. Die Argumentation von Robert Estrin überzeugt mich allerdings ebenfalls nicht vollständig.

Dass Bösendorfer oder Bechstein die Verwendung beziehungsweise Erneuerung ihrer Decals anders handhaben, bedeutet noch nicht, dass Steinway markenrechtlich oder geschäftspolitisch genauso vorgehen muss. Die Hersteller können hier durchaus unterschiedliche Grenzen ziehen.

Auch die These, Steinway wolle damit vor allem seinen größten Konkurrenten – den Markt restaurierter Steinways – bekämpfen, klingt zunächst plausibel. Allerdings dürfte der Anteil jener gebrauchten Instrumente, bei denen Resonanzboden oder Stimmstock vollständig durch Fremdteile ersetzt wurden, am gesamten Markt gebrauchter und restaurierter Steinways nicht allzu groß sein.

Es gibt schließlich weiterhin zahlreiche gebrauchte Steinways mit intaktem, repariertem oder noch erhaltungsfähigem Resonanzboden und Stimmstock. Steinway bekämpft damit also nicht den Gebrauchtmarkt als solchen, sondern allenfalls einen relativ kleinen Teil davon. Ob gerade dieses Segment tatsächlich eine wesentliche Konkurrenz für den Verkauf neuer Steinways darstellt, erscheint mir daher zumindest fraglich.

Wahrscheinlich spielen beide Interessen eine Rolle: Steinway hat ein legitimes Interesse daran, dass nicht jedes aus beliebigen Fremdteilen neu aufgebaute Instrument weiterhin als Steinway erscheint. Gleichzeitig ist natürlich nicht auszuschließen, dass eine möglichst enge Kontrolle des Restaurierungsmarktes auch wirtschaftlich willkommen ist.

Eine Frage hätte ich dazu noch an die hier vertretenen Steinway-Kenner und Klavierbauer: Weshalb wird neben dem Resonanzboden gerade dem Stimmstock eine so große Bedeutung für die Identität des Instruments zugeschrieben?

Beim Resonanzboden leuchtet mir das unmittelbar ein, weil er für die Klangerzeugung und den charakteristischen Klang des Instruments wesentlich ist. Der Stimmstock dient meinem laienhaften Verständnis nach dagegen vor allem dazu, die Stimmnägel sicher zu halten und die Stimmhaltung zu gewährleisten. Natürlich ist das technisch entscheidend für die Funktionsfähigkeit des Instruments – aber macht der Austausch des Stimmstocks auch klanglich oder konstruktiv einen derart tiefgreifenden Unterschied, dass danach nicht mehr von einem restaurierten Steinway gesprochen werden sollte?
Das finde ich, ist eine sehr schöne Sichtweise.
 
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  • #10
Wenn ich ein Produkt in die Welt entlasse, gehört es nicht mehr der Firma. Sondern dem Kunden. Es soll ihm dienen, nicht mehr der Firma. (die natürlich ihren Namen und ihren Ruf in der Welt vertreten hat durch eben dieses Produkt)

Du beschreibst den Erschöpfungsgrundsatz gem §24 MarkenG und das ist auch der Regelfall.

(1) Der Inhaber einer Marke […] hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke […] für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke […] von ihm oder mit seiner Zustimmung […] in den Verkehr gebracht worden sind.

Der Erschöpfungsgrundsatz hat aber völlig berechtigterweise Grenzen, nämlich:

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke […] der Benutzung der Marke […] im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Und bei Klavieren ist - zumindest in Deutschland - gem Judikatur die Schwelle eben dann erreicht, wenn die akustische Anlage gegen Drittteile getauscht wird, weil die akustische Anlage eben für die Identität des Instruments und der Marke von wesentlicher Bedeutung ist. Irgendwann spricht man vom Neuaufbau, und dann ist es eben einfach kein Steinway mehr, sondern ein neu aufgebautes Klavier das zum Teil überholte Steinway Teile verbaut hat. Das kann selbstverständlich trotzdem ein tolles Klavier sein und es ist ja daher nicht untergegangen. Aber du darfst halt einfach die Decals nicht draufkleben bzw es nicht mehr unter der Marke Steinway handeln.
 
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  • #11
Die allerwenigsten reparierten Flügel ( egal ob Steinway oder andere ) haben einen neuen Stimmstock oder Resonanzboden .
 
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  • #12
Ich sehe einen Unterschied darin, ob jemand seinen eigenen Steinway aufarbeiten lässt und dabei das Markenlogo beibehält (obwohl vielleicht vom ursprünglichen Instrument nicht mehr viel übrig ist) oder ob ein professioneller Händler schrottreife Instrumente aufkauft, diese mit eigenen Mitteln wieder verkaufsfähig macht und dann unter dem originalen Markennamen an neue Kunden verkauft. Denn da draußen ist nicht jeder Kunde ein technischer Experte, der den Zusammenhang der einzelnen Komponenten genau nachvollziehen kann und seine Erwartungen an ein restauriertes Instrument entsprechend anpasst. Sonst könnte man auch einfach eine S&S Tastenklappe an einen beliebigen Chinaflügel montieren und das Ergebnis wie ein originales Instrument bewerben. Mit ähnlichen Fragen muss sich der Denkmalschutz beschäftigen, vor allem beim Wiederaufbau zerstörter Originale.
 
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  • #13
Das Urheberrecht und Markenrecht betrifft immer nur das Handeln mit Instrumenten unter einem Markennamen. Privat kann ich machen, was ich will. Da gibt es keine Einschränkungen. Wenn ich das Klavier oder den Flügel stark verändere, kann ich es allerdings auch privat nicht mehr als S&S oder anderen Markennamen verkaufen.
 
  • #14
Die allerwenigsten reparierten Flügel ( egal ob Steinway oder andere ) haben einen neuen Stimmstock oder Resonanzboden .
Habe schon öfter gehört, dass das in Amerika anders ist und dort viel schneller die Resos ausgetauscht werden.

Sei's drum, ich sehe trotz teilweise nachvollziehbarer Argumente solche Klagewellen immer kritisch, alleine schon wegen des Streisand-Effektes (was gerade BambuLab durcmacht...autsch!). Ich halte das taktisch für wenig sinnvoll.
 
  • #15
Es ist eine schwierige Welt. Wenn ich ein Produkt in die Welt entlasse, gehört es nicht mehr der Firma. Sondern dem Kunden. Es soll ihm dienen, nicht mehr der Firma. (die natürlich ihren Namen und ihren Ruf in der Welt vertreten hat durch eben dieses Produkt)
Der Schritt zur digitalen Kontrolle (handy, Autos, Software, Musik) - du hast nur noch die Nutzung gekauft - macht mir Kopfzerbrechen!

Das macht uns zu "Mietsklaven."
Wohl wahr.

Träumchen moderner Marketing-Abteilungen ist heute die permanente „Monetarisierung“ – am allerliebsten über ein Abonnement mit monatlich automatischer Abbuchung. Natürlich immer in der leisen Hoffnung, dass der Kunde, wenn er den Dienst irgendwann nicht mehr benötigt, schlicht vergisst, rechtzeitig zu kündigen. Auf dass die Kohle ungehindert bis zum St.-Nimmerleins-Tag weiterrollt.

Bei der modernen Automobil-Elektronik nimmt das mittlerweile groteske Züge an: Da werden die Fahrzeuge ab Werk physisch mit allen Extras (inklusive des entsprechenden Gewichts) auf die Straße geschickt, aber erst nach einer kostenpflichtigen digitalen Freischaltung kommt man überhaupt in den Genuss des Gebrauchsnutzens. Tesla hat dieses Spiel im großen Stil perfektioniert.

Konfiguration per Klickediklick. Doch das System funktioniert im Sinne der Hersteller nur dann, wenn das Nachkonfigurieren mit allen erdenklichen digitalen Hürden exklusiv an die eigene Vertragswerkstatt gebunden wird. Da steht man dann in der Praxis vor dem Problem, dass im gesamten Betrieb gefühlt nur noch ein einziger spezialisierter Mitarbeiter überhaupt die nötige Berechtigung besitzt, das Software- und Konfigurations-Update über den CAN-Bus beim Zentralserver des Herstellers freizuschalten.

Dutzende solcher Geschichten ließen sich erzählen. Auch darüber, wie sich die großen Premium-Hersteller in ihren eigenen, hochkomplexen Software-Dickichten verstolpern können. Ein Kollege aus der W126-Szene berichtete mir mal von den Versuchen, bei seinem damaligen, neuen S 211 Kombi für das Family Office schlichte Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen. Die Werksniederlassung bekam die softwareseitige Einbindung auch nach unzähligen Versuchen einfach nicht hin. Ein Rechtsstreit wegen nicht einhaltbarer Ausstattungs- und Nachrüstversprechen wurde damals nur dadurch abgewendet, dass dem Kunden letztlich ein neues Fahrzeug mit Nebellampen hingestellt wurde – zu einer dann doch sehr anständigen Inzahlungnahme des fehlerhaften Vor-Dings.

Auch in der IT-Branche erleben wir diesen Rückschritt im Gewand des Fortschritts. Seit gefühlten Jahrhunderten konnte man mit Windows eine Runde Tetris oder Minesweeper spielen. Heute wird man in neueren Betriebssystem-Versionen an allen Ecken und Enden mit ungefragter Werbung beballert – eine massive Verschlechterung dessen, was man heute so schön „User Experience“ nennt.

Modernes Marketing agiert leider allzu oft kundenfeindlich und rein auf den harten Dollar fixiert. Der individuelle Kunde scheint den Strategen in den Konzernzentralen völlig gleichgültig zu sein; die Masse soll es am Ende richten.

Doch diese totale Profitmaximierung hat ihren Preis. Wer meint, den Bogen bei der Gängelung der Kundschaft im Namen der Kapitalrendite unendlich überspannen zu können, darf sich über massiven Vertrauensverlust nicht wundern. Es ist ein Glück, dass wir hier im Forum diese Auswüchse des modernen Konsumkapitalismus noch rein sprachlich und mit Argumenten sezieren.

Und hat man erst alle Klavier-Hersteller vor die Wand gefahren, wer hindert dann die software-getriebenen Digitalpianos bzw. deren Macher, auch alles mit "klickediklick" profit-zu-maximieren?
 
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  • #16
Wohl wahr.

Träumchen moderner Marketing-Abteilungen ist heute die permanente „Monetarisierung“ – am allerliebsten über ein Abonnement mit monatlich automatischer Abbuchung. Natürlich immer in der leisen Hoffnung, dass der Kunde, wenn er den Dienst irgendwann nicht mehr benötigt, schlicht vergisst, rechtzeitig zu kündigen. Auf dass die Kohle ungehindert bis zum St.-Nimmerleins-Tag weiterrollt.

Bei der modernen Automobil-Elektronik nimmt das mittlerweile groteske Züge an: Da werden die Fahrzeuge ab Werk physisch mit allen Extras (inklusive des entsprechenden Gewichts) auf die Straße geschickt, aber erst nach einer kostenpflichtigen digitalen Freischaltung kommt man überhaupt in den Genuss des Gebrauchsnutzens. Tesla hat dieses Spiel im großen Stil perfektioniert.

Konfiguration per Klickediklick. Doch das System funktioniert im Sinne der Hersteller nur dann, wenn das Nachkonfigurieren mit allen erdenklichen digitalen Hürden exklusiv an die eigene Vertragswerkstatt gebunden wird. Da steht man dann in der Praxis vor dem Problem, dass im gesamten Betrieb gefühlt nur noch ein einziger spezialisierter Mitarbeiter überhaupt die nötige Berechtigung besitzt, das Software- und Konfigurations-Update über den CAN-Bus beim Zentralserver des Herstellers freizuschalten.

Dutzende solcher Geschichten ließen sich erzählen. Auch darüber, wie sich die großen Premium-Hersteller in ihren eigenen, hochkomplexen Software-Dickichten verstolpern können. Ein Kollege aus der W126-Szene berichtete mir mal von den Versuchen, bei seinem damaligen, neuen S 211 Kombi für das Family Office schlichte Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen. Die Werksniederlassung bekam die softwareseitige Einbindung auch nach unzähligen Versuchen einfach nicht hin. Ein Rechtsstreit wegen nicht einhaltbarer Ausstattungs- und Nachrüstversprechen wurde damals nur dadurch abgewendet, dass dem Kunden letztlich ein neues Fahrzeug mit Nebellampen hingestellt wurde – zu einer dann doch sehr anständigen Inzahlungnahme des fehlerhaften Vor-Dings.

Auch in der IT-Branche erleben wir diesen Rückschritt im Gewand des Fortschritts. Seit gefühlten Jahrhunderten konnte man mit Windows eine Runde Tetris oder Minesweeper spielen. Heute wird man in neueren Betriebssystem-Versionen an allen Ecken und Enden mit ungefragter Werbung beballert – eine massive Verschlechterung dessen, was man heute so schön „User Experience“ nennt.

Modernes Marketing agiert leider allzu oft kundenfeindlich und rein auf den harten Dollar fixiert. Der individuelle Kunde scheint den Strategen in den Konzernzentralen völlig gleichgültig zu sein; die Masse soll es am Ende richten.

Doch diese totale Profitmaximierung hat ihren Preis. Wer meint, den Bogen bei der Gängelung der Kundschaft im Namen der Kapitalrendite unendlich überspannen zu können, darf sich über massiven Vertrauensverlust nicht wundern. Es ist ein Glück, dass wir hier im Forum diese Auswüchse des modernen Konsumkapitalismus noch rein sprachlich und mit Argumenten sezieren.

Und hat man erst alle Klavier-Hersteller vor die Wand gefahren, wer hindert dann die software-getriebenen Digitalpianos bzw. deren Macher, auch alles mit "klickediklick" profit-zu-maximieren?
Man kann nur noch Klavier spielen, wenn
1. Das Klavier online über WLAN mit dem Server verbunden ist
2. Dein Abonnement für 69,99 €/Monat aktiv ist
3. du den jährlichen Kundendienst von 129,99 bezahlst um die "lebensnotwendigen" Updates einzuspielen
4. ohne Updates startet das Ding nicht
5. in deinem Abo sind nur die mittleren drei Oktaven enthalten..
 
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  • #17
Wer meint, den Bogen bei der Gängelung der Kundschaft im Namen der Kapitalrendite unendlich überspannen zu können, darf sich über massiven Vertrauensverlust nicht wundern.
Nicht nur das: Es eröffnet offenen und transparenten Systemen größere Chancen.
 
  • #18
In den USA ist der Austausch des Resonanzbodens eher die Regel als die Ausnahme. Flügel mit sichtbar gespantem Boden sind nahezu unverkäuflich. Wäre ein Porsche mit einem Motor von Ford noch ein Porsche? Ich kann die Politik Steinways diesbezüglich (!) gut nachvollziehen.
 
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  • #19
Gegenfrage: Ist eine Diesellok der altbekannen Baureihe 218 immer noch eine, wenn man ihren Motor MTU TB11 gegen einen französischen Pielstick 16 PA4 ausgetauscht hat? Die Bahn meinte: ja und verschwieg uns arglistig, dass in ihrem (einst) Paradestück sinistre gallische Kräfte am Werk waren.

Tatsächlich sind Beispiele des Porsche-Musters immer nur in einem prototypischen Sinne brauchbar, denn die Frage, wo ein semantischer Prototyp in einen anderen übergeht, ist notorisch schwierig zu definieren, weil sie von schwer standardisierbaren Vorstellungen der Sprechergemeinschaft abhängt. Paradebeispiel - wie lange muss man Tischbeine einkürzen, bis aus dem “Tisch” eine “Platte” wird? Es braucht also eine Definition, auf die die Klavierindustrie sich geeinigt hat. Ansonsten entscheidet im Zweifelsfalle immer aufs Neue der (möglicherweise) Melodika-spielende Richter.

PS. Ich hätte noch eine Anschlussfrage: Wieviele Lieferanten von flügelgeeignetem Tonholz gibt es eigentlich weltweit?
 
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  • #20
Ein Kollege aus der W126-Szene berichtete mir mal von den Versuchen, bei seinem damaligen, neuen S 211 Kombi für das Family Office schlichte Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen. Die Werksniederlassung bekam die softwareseitige Einbindung auch nach unzähligen Versuchen einfach nicht hin. Ein Rechtsstreit wegen nicht einhaltbarer Ausstattungs- und Nachrüstversprechen wurde damals nur dadurch abgewendet, dass dem Kunden letztlich ein neues Fahrzeug mit Nebellampen hingestellt wurde – zu einer dann doch sehr anständigen Inzahlungnahme des fehlerhaften Vor-Dings.
Alle 211er hatten bereits mit der nackten Classic Line (bei Kawai wäre das ein K15 in schwarz poliert) Nebelscheinwerfer serienmäßig. Screenshot_20260713_204852_Dropbox.webp
 
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