Versicherungsschutz für Klavier und Flügel

  • Ersteller des Themas Wiedereinsteiger123
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So, gerade nochmals nachgehakt:

Bei der HUK sind Instrumente grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert, weil sie zum Hausrat dazugehören. Zumindest bei "stationären" Instrumenten wie Flügeln oder Klavieren ist das so. Es ist zudem immer der aktuelle Neupreis versichert, niemals der Zeitwert. Darauf muss man bei der Versicherungssumme auch achten und diese ggf. anpassen, da unsere Lieblingsinstrumentchen ja Jahr für Jahr teurer werden.

Ich lasse mir das nun trotzdem nochmal schriftlich bestätigen und kann jedem nur raten, die Hausratversicherung zu kündigen / wechseln, wenn das Versicherungsunternehmen ein Klavier bzw. einen Flügel nicht ohne Weiteres mitversichern will.

Es gibt genug andere Anbieter, die das tun...
 
Und wie sieht es bei Flügeln oder Klavieren aus, die älter als 100 Jahre sind? Hat da schon jemand Erfahrung sammeln können?
In allen Bedingungen, die ich mir bisher angesehen habe, würden die dann unter Antiquitäten fallen, d.h. sie werden dann als Wertsache angesehen, so dass meist nur ein bestimmter Prozentsatz (20-50%) von der Gesamtversicherungssumme erstattet wird. Bei hochwertigen Instrumenten würde es also vorne und hinten nicht reichen.
 
Ich denke, die Versicherungen tun sich in ihren Tarifen/Bedingungen da alle nicht viel. Ich hab meinen flügel extra versichert, das kostet knapp 120 Euro im Jahr....

hab nun auch mal mit meiner Hausratversicherung konferiert. Die meinen, so ein Flügel ist schon mitversichert, aber als außergewöhnlich kostspieliger Gegenstand im Haus müsse man dann schon die Versicherungssumme entsprechend erhöhen, damit's im Falle des Falles (zB alles fackelt ab) kein noch böseres Erwachen gibt - und die kamen dann auch mit einem Angebot von "120 Euro mehr als bisher" für einen 30k EUR Flügel. Das wären 50% obendrauf.

Wenn ich bei Vergleichsportalen stöbere, dann finde ich allerdings dutzende Hausratversicherungen, die bei gleichen Deckungssummen usw offenbar gerade mal ein Drittel kosten - also inklusive Flügel weniger als meine bisherige ohne Flügel. Ich schätze, ich muss demnächst mal herrliche Stunden mit Lesen von massenhaft Kleingedrucktem verbringen :(
 
Eine Sorge weniger, die man mit Digitalpianos hat. ;-)
 
@mberghoefer : das ist schon richtig, nur wäre der Flügel ohne gesonderte Versicherung im Fall des Falles in der Pauschale mit abgegolten. Sind irgendwie 600 Euro pro Quadratmeter oder so...
 
ja, 650EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, das ist gewöhnlich die Schwelle, ab der Versicherungen eine "Unterversicherung" ausschließen.
d.h. wenn nur der Flügel vom Vulkanausbruch zerstört wird, dann würde er ersetzt werden, sofern man diese Schwelle in der Versicherungssumme überschritt. Tat man das nicht, also versicherte man zB nur 500EUR pro Quadratmeter, dann könnte die Versicherung auch nur einen Teil des Schadens ersetzen. zB beim 1000 Euro-TV dann eben nur 700 EUR oder so.
die Versicherungssumme ist aber in jedem Fall der Höchstwert, egal ab unterversichert oder nicht.
so verstehe ich das jedenfalls...
 
Ich halte es nicht für sinnvoll, den Versicherungsbeitrag entsprechend der Wohnfläche zu ermitteln. Wichtig ist, was auf dieser Fläche steht. Was hat die Wohnfläche damit zu tun, ob jemand seine Kleidung auf der Düsseldorfer Kö kauft oder im Second Hand Laden? Oder ob er Musik mit 08/15-Boxen hört oder mit Kef Muon Lautsprechern? Also sollte man eine Liste des Inventars erstellen und dessen Wert ermitteln. Dann kann man sorgenfrei die Versicherungssumme (Neuwertversicherung) bestimmen. Ein Unterversicherungsverzicht bewahrt vor bösen Überraschungen.
 

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