Krankschreibung aushändigen?

  • Ersteller des Themas johannes2012
  • Erstellungsdatum

Ist doch egal, was der TE konkret macht, wir diskutieren längst allgemein.
@Curby s Modell ist interessant, aber komplizierter, weil man den Preis für jeden Monat neu berechnen muss. Die Einfachheit ist doch gerade schön - Dauerauftrag für den Schüler, regelmäßiges Einkommen für den Lehrer.
Flexible Stunden planen ist außerdem schön und gut. Wenn das aber jeder Schüler will, hat man als Lehrer nie frei, weil immer irgendwann einer kommen möchte. Im Prinzip ist aber das, was du meinst, eins 10er-Karte. Bieten viele Lehrer an!

Dein Problemfall mit der Kündigung ist ein berechtigter Einwand. Allerdings kündigt man normalerweise nicht ständig seinen Klavierunterricht. Das Unterrichtsverhältnis ist auf eine längere Zusammenarbeit ausgelegt, meistens mehrere Jahre lang. Dann funktioniert auch unser Modell.
 
Meine Fresse, was rechnest Du da eigentlich hin und her?

Der Lehrer ist nicht mein Angestellter, für den ich ein Risiko tragen muss.
Nein, Du bist ein Kunde, ein Auftraggeber, der ALLE! Risiken des Auftragnehmers (anteilig) tragen muss.
Meine Kundschaft muss mir ALLES bezahlen. Jede Tasse Kaffee und die Kippen, die Butter auf dem Brot, wenn ich um die Häuser ziehe, jede Reise und auch jede Versicherung, die ich evtl. wegen Krankheitsausfall habe oder nicht habe.
Wie ich das auf die dafür zu erbringende Leistung und Kundschaft aufteile ist alleine meine Sache. Du kannst ja oder nein sagen. Das ist die einzige Wahl die Du hast. Lebe damit.
 
Schüler rausschmeißen.
Schüler, die sich so blöd anstellen, habe ich null Bock zu unterrichten.
Ich finde das Theater wegen einem Tag beidseitig übertrieben. Da ist das Vertrauensverhältnis sowie futsch.
:super:Ja, das Vertrauensverhältnis und auch Motivation ist kaputt. Gibt es nur eins, die Reißleine.

Sachlich ist das Thema vom @johannes2012 eine juristische Frage. Wir kennen den Wortlaut des Vertrages nicht genau. Vermutlich steht nicht drinnen dass ein ärzlicher Attest gezeigt werden muss, daher passiert die Klausel auf "guten Sitten" dies hängt eng mit https://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben zusammen. Der Schüler hat Quasi davon Auszugehen dass der KL die Wahrheit sagt wenn er sich krank meldet und nichts anders (alles andere wäre unsittlich).
Wenn der Schüler dies nicht glaubt oder ihn gar im Schwimmbad zu der Zeit gesehen hat:017: , muss er den KL klagen. Ohne Beweiserbringung der Übeltat wir er aber verlieren.
 
Ja ist doch ok, dann musste natürlich das Doppelte nehmen oder das Dreifache bei z.B. hohen Fixkosten. Deine pauschale Aussage bleibt aber dennoch daneben.
wobei man natürlich bedenken muss, dass @mick kein Wald und Wiesen Klavierlehrer ist und er wahrscheinlich im Rahmen seiner Ausbildung auch mehr für Stunden bezahlt, er quasi bei Leuten Stunden nimmt, deren Preise in ganz andere Dimensionen gehen.
Zu @mick werden wahrscheinlich keine Anfänger kommen. Ob er dafür geeignet wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. So wie ein Klavierlehrer erkennen sollte, ob er ab einem gewissen Punkt seinen talentierten Schülern nur noch aufgrund Qualitätmangel im Weg steht, so müsste selbst auch ein weltklasse Pianist erkennen, wenn ihm jegliche Fähigkeiten zur Vermittlung an Anfänger abgehen.

Es mag durchaus auch ausgebildete Klavierlehrer geben, da sind 30€ noch zuviel. Angebot und Nachfrage, Qualität bestimmen den Preis.

Warum im Erwachsenenbereich diese Ferienverträge üblich sind, versteh ich auch nicht. Der Lehrer sollte immer seine Studenanzahl garantieren, und eventuell bei Ausfall Versicherung abschließen.
 
Die meisten Klavierlehrer haben für Erwachsene verschiedene Modelle, wie auch die 10er Karte. Zumindest sind solche zu finden, wenn man denn so viel Wert darauf legt.
Wenn jedoch das Unterrichten das Haupteinkommen ist, hat die Flexibilität seine Grenzen, da man eine Menge Schüler zu einem sinnvollen Stundenplan koordinieren muss. Für den Klavierlehrer ist es sinnvoll die Gebühr auf 12 Monate umzurechnen, um so ein gleichbleibendes Einkommen zu haben. Wenn darauf keine Schüler mehr eingehen, gibt es das Modell eben nicht mehr. Dann werden, wie hier schon umfangreich begründet, teurere Einzelstunden fällig.

Wie man sich über ein logisches Modell so aufregen kann, erschließt sich mir nicht.
 

Vielleicht hat der Schüler schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Die Mindestanzahl festzuhalten finde ich gut, denn meine schlechte Erfahrung mit einem Lehrer war, dass ich pro Jahr nur 16 Unterrichtsstunden hatte aber für das ganze Jahr bezahlt habe. Letztlich gibt es als Selbständige in der Regel keine Planungssicherheit. In meiner Branche - Gesundheitswesen - läuft es so, dass ich nur bei Anwesenheit des Patienten die Stunde bezahlt bekomme, Absagen meinerseits immer nachholen muss und das Ausfallrisiko z. B auch während Ferien durch Mehrarbeit in der ferienfreien Zeit ausgleiche. Ich empfinde die Verträge der Musiklehrer als Luxus, so abgesichert wäre ich auch gern selbständig.
 
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Wenn du solche Hammerklauseln ausschließlich zu deinen Gunsten einfügst, ist es doch ganz einfach: beweise, daß dieser vertraglich vorgesehene Fall eingetreten ist und gut. Wenn ich eine Versicherung gegen zerzauste Haare bei Sturm abschließe, muss ich im Schadensfall dem Versicherer auch beweisen, daß der Sturm mein Haar zerzaust hat. Da kann ich nicht einfach ungekämmt hinlatschen und Geld verlangen.

Dein Schüler handelt also ganz richtig.

Btw.: enthält dein Vertrag auch die Klausel, daß ein erkrankter Schüler sein Geld für die nicht wahrgenommene Stunde zurückbekommt? Soll ich raten?

Btw 2: stellen wir uns den lustigen Fall vor, daß dein Schüler versichert, die Unterrichtsgebühr regelmäßig überwiesen zu haben, obwohl auf deinem Konto seit Monaten nix mehr eingeht. Unterrichtest du ihn dann ohne Forderungen weiter? Schließlich hat er es ja gesagt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum also nicht einfach einen realistischen Preis pro Einzelstunden bei langer Vertragslaufszeit machen und das man diese anschließend unabhängig von irgendwelchen Ferien frei legen kann? Also ein bisschen, wie nennt man das, offenes Preismodell?

Ich verstehe nicht, warum Du als Erwachsener Dich auf so ein Schul-Modell einlässt. Falls Du tatsächlich 25 € die Stunde bezahlst, glaube ich erraten zu können warum.

Bemüh Dich doch einfach um ein anderes Unterrichtsverhältnis, wenn dir das Deine so dermaßen gegen den Strich geht. 25 € ist sicher ein subventionierter Preis. Subventionierte Musikstunden sollten eigentlich Kindern/Jugendlichen vorbehalten sein.
 
In Musikschulen kann man normalerweise nicht zwischendurch kündigen. Ich kenne das nur so, dass zum Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden kann und auch die Rechnungslegung erfolgt jeweils für das Halbjahr.
 
In Musikschulen kann man normalerweise nicht zwischendurch kündigen. Ich kenne das nur so, dass zum Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden kann und auch die Rechnungslegung erfolgt jeweils für das Halbjahr.

Das ist unterschiedlich. Gibt auch dreimonatige Fristen oder einen/zwei (wie in deinem Fall)/drei oder vier Termine pro Jahr.
 
Das ist ja auch Wurscht. Man lernt ja idR ein Instrument auch nicht in einem halben Jahr. Der Lehrer wird dafür bezahlt, dass er den Blagen das Klavierspiel beibringt. Wenn der KL mal 2 Stunden davon krank ist, weil er vom Schüler angesteckt wurde, der vorher auch schon dreimal fehlte, dann ist das eben Pech.
 

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