GEMA - Lizenz für Kopien

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Liebe Kollegen,

von der oben genannten Institution bekam ich heute einen (Info)Brief, in dem das Kopieren von Noten thematisiert und ein Angebot zum Kauf einer Lizenz für Musikschulen gemacht wird. Diese soll sich an der Schüleranzahl richten (jährlich pro Schüler 16€ netto).
Ich will jetzt keine Diskussion über das Thema Kopieren anfangen (dafür gibt es schon diverse Fäden), sondern nach euren Erfahrungen fragen:
Hat jemand so eine Lizenz schon gekauft? Gibt es eine Mindestanzahl der anzugebenden Schüler?
Wird sie überhaupt kontrolliert bzw. muss sie tatsächlich genau sein (kann eigentlich ja gar nicht, im Voraus für ein ganzes Jahr!)...
Es steht auch in dem Schreiben, dass man, wenn überhaupt keine Kopien gemacht werden, dies der GEMA gegenüber mitteilen kann. Und dann? Hat man dann Ruhe oder kommen sie und überprüfen, ob ein Drucker da steht? Und dann wird, ähnlich wie bei der GEZ, einfach angenommen, dass wenn ein Drucker vorhanden ist, dieser sicherlich auch zum Erstellen von Kopien genutzt wird?...

Liebe Grüße
Anna
 
Nach ein paar Sekunden Überlegen komme ich zu folgendem Ergebnis: Das Angebot ist zu vergleichen mit legalem und illegalem Streaming von Filmen. Man kann legal streamen, was richtig ist und das Gewissen beruhigt, oder illegal, was falsch ist und ein schlechtes Gewissen macht. Die Chance, erwischt zu werden, geht gegen null. Dennoch ist es wichtig überhaupt eine ausführbare Möglichkeit anzubieten, die legal ist.
 
Ich habe mich auch schon im Dschungel der GEMA verirrt. Ausschlaggebend für die Punktewertung, aus der sich dann Tantiemen ergeben, ist eine Einordnung zur U- oder E-Musik. E-Musik erhält deutlich mehr Tantiemen, deshalb kann ich den Frust der Rock-Gruppe nachvollziehen. Was ich allerdings nicht verstehe ist die Diskrepanz zwischen den gezahlten Gebühren und der Ausschüttung, da muss irgendwas falsch gelaufen sein.

Was die Musikschule angeht: Ich könnte mir vorstellen, dass stichprobenartig Musikschullehrer für einen Monat oder ein Halbjahr eine Liste führen müssen mit kopierten Werken, aus denen sich dann statistisch ergibt, welche Stücke wie oft kopiert werden. Ein ähnliches Verfahren kenne ich von der Kirche, die ja einen Pauschalvertrag hat - dort führen Kirchenmusiker zeitweise eine Liste mit Stücken, die sie im Gottesdienst spielen.
Wissen tu ich das allerdings nicht, ist nur eine Vermutung von mir.
 
Liebe Musikanna,

ich habe leider auch keine Ahnung. Die Gema ist allerdings von der VG Musikedition autorisiert, die Thematik in die Tat umzusetzen. Und m.W. gilt die Lizensierung immer noch nur für Musikschulen, nicht für private Instrumentallehrer. Oder giltst du als Musikschule?

https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/musikschulen/

https://www.vg-musikedition.de/news...hliessen-pauschalvertrag-mit-bundesverband-d/

Ich hatte vor längerem schon einmal der VG Edition geschrieben, dass ich mir das auch für private Lehrer wünsche, aber nie eine Antwort erhalten.

Schulen haben ja auch Lizenzverträge - ich glaube, die müssen gemachte Kopien aufschreiben. Inwieweit die kontrolliert werden, weiß ich leider nicht.

Liebe Grüße

chiarina
 
Liebe @chiarina,

ich weiß nicht, warum ich als Musikschule angeschrieben wurde. Vielleicht ist mittlerweile alles vernetzt, und sie haben die Info vom Bauamt (mir wurde vor einigen Wochen die Genehmigung zur Nutzung als Musikschule meines bis dahin nicht angemeldeten Unterrichtsraums erteilt).

Leider wird nicht angeboten, Lizenzen für bestimmte – meinetwegen gestaffelte – Kopienanzahl pro Jahr zu erwerben, sondern es geht um einzelne Schüler. Ich habe jetzt genauer gelesen, und diejenigen, für die keine Kopien gemacht werden, brauchen nicht mitgezählt zu werden. Trotzdem bleibt es unverhältnismäßig teuer, denn ich mache vielleicht insgesamt 5 bis 10 Blätter im Jahr (abgesehen von meinem eigenen Bedarf, was aber m.W. legal ist). Selbst wenn diese Anzahl nur einem einzigen Schüler zugerechnet würde, kostete eine(!) Seite über 2€! Außerdem, wer würde das schon glauben...dass das alles nur für einen sei...

Ich würde daher lieber ganz auf eine Lizenz – und logischerweise auf dieses minimale Kopieren – verzichten (s.o., diese Option gibt es), bin nur skeptisch, ob das tatsächlich akzeptiert wird.
 
Man kann dich doch nicht zwingen, eine Lizenz zu erwerben. Wir sind hier ja nicht bei der GEZ.
 
Ich sach ma so: Formal darfst Du doch überhaupt nix kopieren. Klar geht das an der Realität vorbei, aber so ist die (m. E. nachvollziehbare) Rechtslage. Insofern könnte man es auch als konstruktiven Vorschlag werten, dass die GEMA ein Konzept entwickelt hat für eine pauschale Vergütung, so dass Du Deine Schüler legal mit Kopien versorgen kannst.

Es gibt ja Alternativen zur Kopie, egal ob legal oder nicht: Es gibt IMSLP (oder man kopiert aus > 50 oder > 70 Jahre alten Noten), oder die Schüler müssen die Noten halt kaufen, oder Du verleihst die Noten, oder Du schaust halt nicht so genau hin ...

Kannst Du nicht die 16 Euro p. a. einfach auf die Schüler umlegen? Erläutere die Rechtslage und stelle sie vor die Wahl, die Noten zu kaufen (16 Euro ist gerade mal eine Einzelausgabe), oder die 16 Euro zu bezahlen. Dann kannst Du Deine Schüler legal und hemmungslos mit Kopien versorgen.

Unseriös finde ich an dem Vorgehen bestenfalls, dass auf dem Kopierer ja auch schon eine GEMA-Abgabe ist!
:angst:
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber dilettant,

gemeinfreie Noten darf man kopieren! :) Sonst wäre auch imslp gänzlich illegal.

Liebe Grüße

chiarina
 
gemeinfreie Noten darf man kopieren! :) Sonst wäre auch imslp gänzlich illegal.
Ja, klar! Aus ihrem Fundus von über 50 oder über 70 Jahre alten Notenbänden darf @Musikanna legal kopieren, so viel sie will, es dürfte einem Herunterladen von IMSLP gleichstehen (wo ja auch nur alte Ausgaben hochgeladen werden dürfen). Wenn es nur darum geht, kann sie m. E. die Vereinbarung der GEMA ablehnen.

Im Unterrichtsbetrieb geht es doch aber sicher auch um Kopien aus aktuellen Ausgaben? In dem Fall besteht ein möglicher Standpunkt darin, dass die Neuherausgabe eines an sich gemeinfreien Werkes bereits ein schöpferischer Akt ist. Die aktuelle Henle-Ausgabe des WTK mit den Fingersätzen von András Schiff ist nach diesem Standpunkt geschützt und darf nicht kopiert werden. Und hier würde die Vereinbarung vermutlich das Kopieren legalisieren.

Bei einem Köhnemann-Reprint kann man sicher die Schöpfungshöhe in Frage stellen. Aber wenn man daraus kopieren möchte, kann man wirklich auch auf IMSLP zurückgreifen. Eine Wiener Urtextausgabe oder Henle-Ausgabe bietet aber einen Mehrwert in Kommentaren, Quellenangaben, Spielanweisungen sowie im Satzbild, so dass eine gewisse "Schöpfungshöhe" der Ausgaben wohl anzunehmen ist. Hier finde ich die Abgabe nachvollziehbar.
 

Das Satzbild ist als solches urheberrechtlich nicht geschützt.
Das mag sein. Drum schrieb ich ja auch schon vorauseilend:
Bei einem Köhnemann-Reprint kann man sicher die Schöpfungshöhe in Frage stellen.
Im Kern ging es mir aber um den
Mehrwert in Kommentaren, Quellenangaben, Spielanweisungen sowie im Satzbild
also um den praktischen Mehrwert, der durch die Summe vieler Leistungen entsteht (und nicht um die rechtliche Abgrenzung). Ich finde es kleinlich, wegen 16 Euro p. a. eine Diskussion zu führen, wo genau jetzt die Grenze zwischen Urheberrecht und Leistungsschutz liegt, abgesehen davon, dass das Herausgeben von Kopien durch einen Klavierlehrer vielleicht auch als gewerbliche Nutzung anzusehen ist.

Für mich haben moderne Ausgaben einen Mehrwert. Wer den nicht sieht, der soll doch bitte gleich mit IMSLP-Drucken arbeiten, die ja durchaus hohe Qualität haben, anstatt über die Schöpfungshöhe des Notensatzes zu streiten. Das ist einfach meine persönliche Meinung.
 
...insgesamt 5 bis 10 Blätter im Jahr...Selbst wenn diese Anzahl nur einem einzigen Schüler zugerechnet würde, kostete eine(!) Seite über 2€!
Ja bei so einem Konzept ist das teuer und macht keinen Sinn.
Sinn macht es, wenn man Allerlei neueren Kram kopiert und dem Schüler die 16 €/Jahr (na sagen wir 20, Kopierer und Papier und die Arbeit wollen ja auch bezahlt werden) in Rechnung stellt. Man braucht sich keinen Kopp mehr über Legalität machen und der Schüler kommt auch vergleichsweise preiswert weg (je nach Noten).
 
Leider darf man mit der Lizenz keineswegs unbegrenzt kopieren! Näheres in den von mir verlinkten Texten. Und es gilt nach wie vor nur für Musikschulen. Das kann wirklich sein, liebe Musikanna, dass der Zusammenhang über deine Räumlichkeiten geschaffen wurde!

Liebe Grüße

chiarina
 
Leider darf man mit der Lizenz keineswegs unbegrenzt kopieren
Die Kopierlizenz umfasst danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare Werke mit einer Spieldauer von max. etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs wie einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte bei mehrsätzigen Werken.
Damit ist doch der größte Bedarf abgedeckt? Eine Begrenzung der Anzahl selbst konnte ich dem Text nicht entnehmen.
 
Auch für Musikanna ist vielleicht dieser Text interessant - https://www.vg-musikedition.de/fileadmin/vgweb/public/pdf/Musikschulen/FAQ_VG-Website_20180801.pdf -, aus dem Folgendes hervorgeht:

"1. Was darf kopiert werden?  Kleinere Werke bis 5 Minuten Spieldauer (z.B. Pop-Songs, Lieder o.ä.) vollständig. Bei der Begrenzung auf 5 Minuten handelt es sich um einen Richtwert.  Bei Werken größeren Umfangs dürfen bis zu 20 % (Richtwert in Bezug auf die Spieldauer) vervielfältigt werden. Dies können bei mehrsätzigen Werken einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte/Sätze sein.  Bei Sammelausgaben, bestehend aus mehreren Einzelwerken, ist die Begrenzung von 20 % (in Bezug auf die Seitenzahl) nicht als Richtwert, sondern als exakte Grenze zu verstehen.  Unterrichtsmaterialien und Wende-/Blätterkopien im vorgennannten Umfang"

Aus Sammelausgaben dürfen also nur 20% kopiert werden und gerade die sind so wichtig.

Trotzdem finde ich die Möglichkeit der Lizenzierung sehr gut und ich würde auch als Privatinstrumentallehrer gern eine Abgabe zahlen gegen die Möglichkeit zu kopieren.

Wie die Kopiererei an Musikschulen mit Lizenzvereinbarungen in der Realität aussieht, weiß ich allerdings nicht. Ist es dann wirklich möglich, beispielsweise aus verschiedenen Schulen individuell Dinge zu kopieren und das für 16€ im Jahr?

Liebe Grüße

chiarina
 
Ganz ehrlich, wenn aus einer Sammelausgabe mehr als 20 Prozent gespielt werden, sollen die Eltern sie kaufen! Das gleiche gilt, wenn ein mehrsätziges Werk wirklich komplett gespielt wird, auch dann kann man doch wohl verlangen, dass eine Einzelausgabe gekauft wird? Diese Zettelwirtschaften sind doch sowieso unordentlich!

Ein Instrument haben die Schüler aber schon, oder? Aber für Noten reicht es nicht!? Im übrigen gibt es auch Bibliotheken.

Wenn aus einem Etüdenband nur ein oder zwei Werke gespielt werden sollen, oder wenn in der Anfangsphase aus verschiedensten Jugendalben und Klavierschulen was zusammengestellt werden soll, kommen Kopien den Eltern natürlich entgegen. Ab dann finde ich, sollte das oben gesagte gelten.

Ist es wirklich so schwer, Eltern klarzumachen, dass die Kinder Unterrichtsmaterialien brauchen?
 
Ich glaube nicht dass das Problem im Geld für irgend welche Notensammelbände liegt. Das Problem liegt in der Praxis, eben einfach mal schnell dem Schüler eine Kopie geben zu können, ohne dass der erst in eine Bibliothek rennen oder das Zeug irgend wo bestellen muss (versuche z.B. mal Winter von Piazzolla als Einzelausgabe zu bekommen...). Genau für diese Praxis, die an Musikschulen und bei Privatlehrern alltäglich ist aber bisher ne Dunkelgrauzone war, ist mit der Lizenzierung doch eine gute Möglichkeit gefunden worden. Dass ganze Klavierschulen oder Sonatinenbände kopiert und im Ganzen dem Schüler ausgehändigt werden, dafür ist das sicher nicht gedacht und macht ja am Ende auch mehr Arbeit als das Original wert ist.
 
Ich glaube eigentlich nicht, liebe Musikanna, dass der Lizenzvertrag für dich positiv ist, weil du, so weit ich das richtig verstehe, für jeden Schüler diese Pauschale bezahlen musst. Dokumentieren brauchst du zwar nichts, aber befreite Schüler gibt es im Instrumentalunterricht nicht:

https://www.nmz.de/artikel/wann-ist-notenkopieren-legal .

Was die 20% Kopiermöglichkeit bei Sammelbänden angeht, weiß ich nicht genau, wie das zu verstehen ist. Nehmen wir mal den Sammelband "Toll in moll": es sind 24 Originalstücke, also darf ich etwa 5 Stücke daraus kopieren. Die sind aber für meine gesamte Schülerschaft und der eine möchte vielleicht das, der andere das Stück daraus spielen. Das ist ja nicht auf einen Schüler bezogen - ich darf nicht für den einen die 20% und für den anderen andere 20% kopieren. Hat hier jemand Erfahrungswerte diesbezgl.? Mir ist noch nicht klar, wie sich diese Regel real umsetzt.

Liebe Grüße

chiarina
 

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