@Barratt
du meintest kürzlich es wäre ok mit deutschem gruß einen beitrag zu unterschreiben, weil es schon im 18. und 19. jhd. so üblich wäre:
die rechtslage ist leider deutlich anders
Unter die strafbaren Kennzeichen iSd § 86a StGB fallen neben den bekannten nationalsozialistischen Kennzeichen, wie Hakenkreuz, Siegrune(n) etc, nach der Rechtsprechung, die Grußform „Mit deutschem Gruß“ im Brief (BGH, Urteil vom 08.09.1976, Az. 3 StR 280/76 (S), zu finden in BGHSt 27,1 f. - 52D76 -,
also hier liegt dann im besagten Faden eine Straftat vor , es wäre sinnvoll, diese zu unterbinden und entsprechende Zeilen zu l ö s c h e n.