Das ist auch das allererste, was mir auffällt. Das können uralte CLP-Instrumente sein, die hier mit viel Brimborium und Verantwortlichkeits-Getue ("Klavierlehrer"...) unter die Leute gehauen werden sollen, wahrscheinlich weitenteils erheblich überteuert.
"Klavierlehrer!", m.w. keine geschützte Berufsbezeichnung, ich hab auch schon schwäbsche Eisenbahne unterrichtet, bin also auch ein Klavierlehrer...
Eine "Garantie" einzulösen wird dann oft daran scheitern, dass der Verkauf plötzlich "privat " gewesen sein solle.
"Garantie" ist eh immer eine unverbindliche, bzw. an Konditionen des Verkäufers bindbare Ansage, was im Falle von ... wenn, dann... getan werde.
Die korrekte Vokabel wäre Gewährleistung. Die ein Profi auch leisten MUSS; weil sie im Gesetz steht - allerdings gegen die Beweislast-Umkehr..., dass ein halbes Jahr nach Verkauf dann der Verkäufer vom Käufer verlangen kann, ihm nachzuweisen, dass der Fehler oder behauptete Fehler bereits beim Kauf enthalten gewesen war.
DANKE, EU..., ein Beweis, den ein Laie oftmals nicht wird führen können.
Wahrscheinlich auch hat der Herr mehrere Sachen im Angebot (Auflösung einer Klavierschule...?...) , und je nach vorheriger telefonischer (von ihm verlangter oder anempfohlener) Ansprache wird er einschätzen, wo er es mal mit einem vom Profi ersehnten friedlichen und unkundigen Mitmenschen zu tun hat, den man mal derbe zur Ader wird lassen können, ihm also "zum guten Preis" das älteste, angeschraddeltste Instrument unterjubeln... oder wo ihm ein Profi auf die Bude rückt, dem man besser nix verkauft, weil das hinterher doch nur kostenträchtigen resp. erlös-schmälernden Ärger gibt.
Kann sogar sein, dass ich hier meiner eigenen Verwandtschaft ins Knie schieße, weil einer meiner Cousins im Siegerland über längere Jahre eine Klavierschule betrieb.
Langer Rede kurzer Sinn - was ich davon halte? Im Zweifelsfalle gar nichts. Vorsicht, Nepper, Schlepper, Bauernfänger - u.U.
Wir sollten die Diskussion erweitern auf die Frage, bis wie alt ein Clavinova CLP welcher genauen Baureihe und Baumuster sein dürfe, dass ein Preis um 800 EU gerechtfertig erscheine. Zum Einen im Privatverkauf, wo der Käufer letztlich doch alle Risiken behält. Oder zum Anderen im Profi-Verkauf, wo ein Händler mit Rückgaberecht, Gewährleistung und ausgewiesener Mehrwertsteuer dir ein Gebrauchtinstrument für 800 EU verkaufen will.