Urheberrechte, Mir platzt langsam der Kragen

Vorschläge werden gerne angenommen, auch, wenn ein Sticker weg soll.
 
Transkripieren ist im übrigen nicht erlaubt. Man braucht dazu die Bearbeitungs-Genehmigung der Komponist*innen und Texter*innen.
Sogar das Kürzen eines Musiktitels, um es unter einen Filmbeitrag zu legen, wäre genehmigungspflichtig. Wird auch genau so gemacht im übrigen. Liegt unter einer Filmreportage der gern genommene Yann Tiersen-Amelie-Gedöns, ist mit Sicherheit die Genehmigung auch zur Bearbeitung" in verhandelter Form vorhanden.

Genau so ist das im übrigen mit Text.

Januar 2018 sollte ich für die Bühnenmusik für das Theater Magdeburg Betold Brecht, Die Kleinbürgerhochzeit, machen. Es kam zum Streit mit den Brecht-Erben. Die Keuschheistballade darf nur in der Version von Hans Dieter Hosalla im Theater erklingen. Ich habe im übrigen keine Genehmigung erhalten, die Ballade - außerhalb des Theaterstückes - einfach so zu vertonen. Und ich habe sooo geniale Versionen davon gemacht. Die bleiben also bis 2027 in der Schublade und keiner wird sie je hören dürfen.

Ich habe Kollegen gefragt - immerhin gibt es 19 Vertonungen der Keuschheitsballade zB von Rihm und vielen anderen Kollegen, wie sie denn die Genehmigung erhalten hätten. Sie haben einfach den Verlag angeschrieben und die Genehmigung bekommen. Einige mussten ein kleines Geld zahlen. Andere nichts. Wie gesagt: alle Telefonate und Schriftverkehre waren in meinem Fall: zwecklos. Ob nur Männer diese Keuschheitsballade vertonen dürfen?

Um auf die Musik zurück zu kommen: natürlich kann man zu Hause privat machen, was man will. Ich mache viele Transkriptionen für meine Schüler*innen, weil der Audio-Markt schneller ist als die Verlage - und die Verlage mit ihren Versionen nicht meinen Geschmack treffen. Rooftop mit Alberti-Bass... entsetzlich. Also mache ich das selbst. So lange das nicht "verkauft" wird oder an andere Klavierlehrkräfte weiter gegeben wird ist das ok. Denn: ich besitze nicht die Bearbeitungsrechte.

Man darf auch nach Gehör spielen - auch öffentlich. Aber: dann muss der Originaltitel angegeben werden. zB Unfaithful von Rihanna. Öffentlich aufgeführt von einer Schülerin (Gesang und Klavier): kein Problem. Die GEMA-Tantiemen erhält dann das Team, was den Titel erstellt hat. Die Bearbeitungsrechte bleiben dann auf der Strecke.
 
@Viola : Es gibt im Netz ja eine Vielzahl kommerzieller Anbieter, die Transkriptionen von mittlerweile verstorbenen oder lebenden Jazzpianisten anbieten und/oder auf Wunsch erstellen. Heißt das, dass sie sich alle strafbar machen mit diesem Geschäftsmodell? Gilt das nur für Originalkompositionen oder auch für Transkriptionen von z.B. gespielten improvisierten Standards, die ja auch dem "geistigen Eigentum" des Künstlers entspringen? Ich meine damit nicht die in Notenverlagen wie Hal Leonard erschienenen Transkriptionen, da wird man sich ja bestimmt im Vorfeld mit den Künstlern bzw. deren Erben vor Veröffentlichung geeinigt haben.
 
Ich sehe schon eine Berechtigung dahinter, dass die Interpreten an Noten oder beim Vorspielen etwas abbekommen müssen, zumindest wenn die Cover Versionen kommerziell genutzt werden. Immerhin ist der Interpret auch die größte Werbung für sie. Die Mehrheit sucht wohl eher nach Noten zu Song X anstatt nach Noten von Anbieter Y.

Jedoch verstehe ich dies nur bei kommerziellen Anbietern. Wenn jemand kostenlose Transkriptionen anbietet, dann sollten diese auch angeboten werden dürfen. Wenn das Original bereits ein Klavierstück ist, sehe ich es zwar nicht so, aber bei Popstücken wird der Interpret nicht wirklich bedroht.

Nur die kommerziellen Anbieter von Notenblättern werden dann Probleme haben, und ich wette genau deshalb wird genau darauf geachtet, dass keine kostenlose Noten in den Umlauf kommen. Man will schließlich die Rechte teuer an die Verläge verkaufen.
Meiner Meinung nach können sich die Verläge auch einfach mehr Mühe geben. Ich habe schon einige Notenbücher mit Covern, die von nicht kommerziellen Hobbypianisten weit übertroffen worden sind.
Deshalb nehme ich an, dass dieses Verbot auch ganz klar die Qualität der Notenbücher mindert, da sich die Verläge häufig bei der wenigen Konkurrenz nicht ausreichend viel Mühe geben.
Deshalb habe ich mich schon häufig im Nachhinein darüber aufgeregt, dass man zu jedem Musikalbum Hörproben bekommt, aber bei Notenbüchern bekommt man häufig, wenn überhaupt, nur einen kurzen Notenausschnitt (anstatt dass es Hörproben zu jedem Stück gibt).

So, genug ausgekotzt. Zusammengefasst bin ich ziemlich sauer, dass ich häufig Geld für Schrott ausgeben musste, obwohl sehr viele Leute die gewünschte Qualität gerne kostenlos anbieten würden.
 
Ich sehe schon eine Berechtigung dahinter, dass die Interpreten an Noten oder beim Vorspielen etwas abbekommen müssen, zumindest wenn die Cover Versionen kommerziell genutzt werden. Immerhin ist der Interpret auch die größte Werbung für sie. Die Mehrheit sucht wohl eher nach Noten zu Song X anstatt nach Noten von Anbieter Y.

Jedoch verstehe ich dies nur bei kommerziellen Anbietern. Wenn jemand kostenlose Transkriptionen anbietet, dann sollten diese auch angeboten werden dürfen. Wenn das Original bereits ein Klavierstück ist, sehe ich es zwar nicht so, aber bei Popstücken wird der Interpret nicht wirklich bedroht.

Nur die kommerziellen Anbieter von Notenblättern werden dann Probleme haben, und ich wette genau deshalb wird genau darauf geachtet, dass keine kostenlose Noten in den Umlauf kommen. Man will schließlich die Rechte teuer an die Verläge verkaufen.
Meiner Meinung nach können sich die Verläge auch einfach mehr Mühe geben. Ich habe schon einige Notenbücher mit Covern, die von nicht kommerziellen Hobbypianisten weit übertroffen worden sind.
Deshalb nehme ich an, dass dieses Verbot auch ganz klar die Qualität der Notenbücher mindert, da sich die Verläge häufig bei der wenigen Konkurrenz nicht ausreichend viel Mühe geben.
Deshalb habe ich mich schon häufig im Nachhinein darüber aufgeregt, dass man zu jedem Musikalbum Hörproben bekommt, aber bei Notenbüchern bekommt man häufig, wenn überhaupt, nur einen kurzen Notenausschnitt (anstatt dass es Hörproben zu jedem Stück gibt).

So, genug ausgekotzt. Zusammengefasst bin ich ziemlich sauer, dass ich häufig Geld für Schrott ausgeben musste, obwohl sehr viele Leute die gewünschte Qualität gerne kostenlos anbieten würden.


Frage: WAS haben Interpreten mit den Noten zu tun und warum sollten sie etwas "abbekommen"?

Ich verstehe das nicht.

Warum sollte jemand, der irgendwo aus einem Buch vorliest (oder ein/e Pianist*in , welche ein Werk aufführen) irgend einen Cent von den Rechten am Werk erhalten?

Hier noch einmal die genaue Auflistung der Rechte:

Autor*in: schreibt ein Buch, ein Gedicht, ein Musikstück oder macht einen Film ("Werk") - macht 100%
Achtung: wenn es sich um kreative Teams handelt mit Musik, Text uvm. werden die Beteiligungen an dem Werk entsprechend gesplittet. (Beispiel Film: Buchrechte, Drehbuchfassung, Musik uvm)

Verlag: übernimmt ein Teil der Autorenrechte (kann verhandelt werden) um das Werk zu veröffentlichen - zB als Noten.

Bearbeitung: Das veröffentlichte Werk (Buch, Musikstück, Noten, Audio, Film) ist geschützt und kann nicht einfach von Leuten umgemodelt werden (neue Tonart, andere Instrumentierung usw). Dafür braucht es eine Bearbeitungsgenehmigung.

Immer noch kein Interpret... denn der hat mit der Vorlage, mit dem Werk an sich, absolut nichts zu tun.
Der Interpret hat andere Möglichkeiten, seine Leistung zu schützen indem eine Mitgliedschaft bei der GVL besteht. Beispiel: ein Orchester spielt für den Funk oder TV ein Werk ein. Die Interpret*innen werden dafür einmalig bezahlt, das Werk aber 10x im Funk gespielt. Hier kommt die GVL ins Spiel: jedes Mal wenn das Werk gesendet wird können die Mitwirkenden mit einer Beteiligung rechnen anteilig des Honorares, was für die Aufnahme bezahlt wurde.
Natürlich muss das beantragt und nachgewiesen werden, dass man dabei war und bezahlt wurde.
 
Da ist das Problem in unserer online Gesellschaft. Die die Dinge wie z.b Filme oder Noten machen,die man übers Internet verbreiten kann,die haben ein Problem da alles kopiert und weitergegeben wird. Deshalb sinken auch die Einnahmen die man z.b bei einem Film bekommt und dadurch sinkt auch das Budget das übrig bleibt.
Zudem leiden die musiker darunter weil sie immer weniger Geld bekommen ,da alles nur noch geklaut wird und nicht mehr bezahlt
 
@Gabriel Mueller Piano:

Das ist ja alles sehr schön, aber hast Du Dir für Deine Cover eine Erlaubnis vom Rechteinhaber geholt?

Und wenn nicht, was macht Dich so sicher, dass Deine Cover legal sind?

CW
 
Ach? Ja? Hast Du mit den Künstlern kommuniziert? Haben die Dir persönlich mitgeteilt, dass sie das dulden?
 
Jeder weiß, dass man bei Rot anhalten muss.

Aber manchmal fährt man trotzdem durch, vor allem, wenn man es eilig hat. Da kann man nur hoffen, dass die Polizei nichts sieht.

CW
 

Ach? Ja? Hast Du mit den Künstlern kommuniziert? Haben die Dir persönlich mitgeteilt, dass sie das dulden?

Braucht er gar nicht. Wenn er die Videos monetarisieren würde, würde YT das automatisch claimen und die Einnahmen an die Rechteinhaber verteilen. Ansonsten gilt bei YT "fair use" und dazu gehört die Duldung solcher Cover (Parodien im Wortsinn). Deaktivierungsanfragen der Rechteinhaber werden daher auch oft abgelehnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das mit der GEMA vertraglich geregelt? YouTube macht die Regeln ja nicht selbst.
 
Naja, ich finde @hasenbein s Einwand auf die Aussage, die Künstler würden es dulden, nicht ganz ungerechtfertigt.
Hätte @Gabriel Mueller Piano hingegen gesagt, es ist unerheblich, ob sie es dulden, wäre es etwas anderes.
Wie du selber schreibst:
Deaktivierungsanfragen der Rechteinhaber werden daher auch oft abgelehnt.
können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend zu „dulden“
Dass sie dann damit einverstanden oder gar glücklich sind, ist stark zu bezweifeln.
 
Ist das mit der GEMA vertraglich geregelt? YouTube macht die Regeln ja nicht selbst.
GEMA verwaltet hierzulande auch die Ansprüche und "Deals" ausländischer Verwertungsgesellschaften (und umgekehrt). Jede Verwertungsgesellschaft hat ihre eigenen Regelungen bzw. "Deals" mit Google und sonstigen Streamingdiensten. Also ja, das ist meines Wissens vertraglich geregelt, wobei niemand weiß, wie tiefgehend die Regelungen jeweils sind (wird ja nicht veröffentlicht).
Wenn man YT Glauben schenken darf, wird auch für deutsche Künstler "fair use"* angewandt.

*) das ist ja kein Gesetz sondern eine gesetzlich verankerte Richtlinie in einigen Ländern. Im Einzelfall entscheidet das Gericht.

können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend... Dass sie dann damit einverstanden oder gar glücklich sind, ist stark zu bezweifeln.
Das beschreibt so ziemlich genau "Duldung". Duldet es der Rechteinhaber nicht, muss er halt klagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Covers werden schon beim Upload "geclaimed" und vom Rechteinhaber monetarisiert. Das bedeutet, dass bei Covermusik Werbung geschaltet wird und der Rechteinhaber dieses Geld ausgezahlt bekommt.
Das ist gar nicht mal wenig. Als das Content-ID System noch nicht so präzise war, hatte ich mit 1000 Aufrufen zwischen 1 und 3 Euro verdient.
Der Deal ist in Deutschland kein "fair use", sondern ein relativ genau (und sehr langwierig) ausgehandelter Deal mit der Gema.

Content-ID läuft so:
Es wird beim Upload nach bestimmten Mustern gescannt. Wenn die erfüllt sind, bekommt der wahrscheinliche Rechteinhaber eine eMail. Er kann dann entscheiden, ob das (eigentlich illegale) Video nur monetarisiert, gelöscht oder sogar gestriked wird. Die meisten entscheiden sich für Monetarisierung - das ist für beide Seiten die beste Lösung.

Nachteil von Content-ID: es kann nicht jeder seine Urheberansprüche geltend machen. Zum Beispiel hat mal jemand weißes Rauschen in das System eingetragen - und wenn jetzt ein Video rauscht (zum Beispiel wegen schlechter Technik, oder wenn man einen Wasserfall filmt), werden 100% der Werbeeinnahmen geklaut und man kann sogut wie nichts dagegen tun, außer Einspruch erheben und hoffen, dass ein Mitarbeiter diesen Urheberanspruch nach ein paar Tagen zurück nimmt. Es geht auch noch krimineller: es gibt Leute, die nach unbekannten Künstlern suchen und sich deren Musik zu eigen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Beispiel hat mal jemand weißes Rauschen in das System eingetragen - und wenn jetzt ein Video rauscht (zum Beispiel wegen schlechter Technik, oder wenn man einen Wasserfall filmt), werden 100% der Werbeeinnahmen geklaut und man kann sogut wie nichts dagegen tun, außer Einspruch erheben und hoffen, dass ein Mitarbeiter diesen Urheberanspruch nach ein paar Tagen zurück nimmt.

Oder es passiert das:
"A musician who made a 10-hour long video of continuous white noise - indistinct electronic hissing - has said five copyright infringement claims have been made against him."
https://www.bbc.com/news/technology-42580523

Grüße
Häretiker
 
es kann nicht jeder seine Urheberansprüche geltend machen (...) weißes Rauschen
Weißes Rauschen fällt deshalb nicht unter den Urheberschutz, weil es so beliebig ist. Je charakteristischer und unverwechselbarerer ein Klangereignis ist, desto mehr steht eine kreative Eigenleistung, genannt „geistiges Eigentum“ dahinter. Deswegen sind auch keine Liegetöne im Tieffrequenz-Bereich (z.B. gerne mal als Intro verwendet) urheberrechtlich geschützt. Und auch Akkordfolgen oder einen Rhythmus kann man nicht urheberrechtlich schützen.
 
Naja, ich finde @hasenbein s Einwand auf die Aussage, die Künstler würden es dulden, nicht ganz ungerechtfertigt.
Hätte @Gabriel Mueller Piano hingegen gesagt, es ist unerheblich, ob sie es dulden, wäre es etwas anderes.
Wie du selber schreibst:

können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend zu „dulden“
Dass sie dann damit einverstanden oder gar glücklich sind, ist stark zu bezweifeln.
Aber denkst du dass jemanden jetzt die Einnahmen wegfallen weil der Song auf verschiedenen Instrumenten gecovert wird und verbreitet wird? Dadurch hat das Lied ja eine größere Reichweite.
 

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