Youtube Mitteilung über Sperrung

Ich habe jetzt doch die 2 beanstandeten nicht gelisteten Videos von mir gefunden. Sie sind auf einem älteren Kanal von mir. Wieso kommt da überhaupt jemand dran? Ich habe da in Wien auf dem Bösendorfer gespielt und eine Bekannte hat mit dem iPhone aufgenommen. Der Antragsteller hat die monetarisiert. Lazar Berman und André De Groote und Ernán López-Nussa behaupten, daß sie das gespielt haben?? Spielen die denn wirklich so gut, wie ich:-D Und die verdienen jetzt Geld damit?
Stehe erstmal auf dem Schlauch. Einspruch erheben und abwarten, oder wie geht das weiter?
 
Einspruch erhoben und schnell Anwort bekommen:
Der urheberrechtliche Anspruch auf dein Video wurde zurückgezogen.
Nun muß SME sehen, wie sie noch weiter Geld verdienen können.:-D
 
Also wegen dem Geld... Ich hatte gestern im Rahmen meines Studiums ein Treffen mit einem Mensch von Universal. Der sagte, letztes Jahr (glaub ich, bin nicht mehr sicher welcher Zeitrahmen, kann auch die erste Hälfte 2016 gewesen sein) wurde in den USA 3,5 Milliarden Dollar mit Musikverkauf gemacht. je 200.000 davon wurde über Vinyl und werbefinanzierte Streaming / Downloadddienste (zu denen auch YouTube gehört - koscht ja nix) gemacht. Viel kann da also nicht rumkommen, zumal bei nicht gelisteten Videos... Wie die da allerdings drankommen fragt man sich schon.
 
Google analysiert die Videos bereits schon beim Hochladen über mehr oder weniger zuverlässige Algorithmen. Diese vergleichen das "Gehörte" mit Musik, für die Rechte angemeldet wurden.
 
Man sieht wohl keine Notwendigkeit, sich der kleinen Sparte der klassischen Musik anzunehmen, für die das nicht funktioniert.
Aber Google hat eh einen Schlag - gestern hat mir eine Studienkollegin von einer Freundin erzählt, die bei Google ein Praktikum o.ä. gemacht hat. Dort werden Leute angestellt mit der Aufgabe, irgendwelche Projekte zu entwickeln die Verlust machen. Nur damit sie wissen, dass das nichts ist, auf das sie noch weitere Zeit und Geld verschwenden wollen. :dizzy:
 
Ich hab gerade mal wieder einen ganzen Haufen copyright-claims eingereicht @Fips7 danke für den Hinweis!
 
Ich habe bisher bei jedem meiner hochgeladenen Videos mit klassischer Musik einen copyright claim bekommen. Dazu habe ich jedes Mal Einspruch erhoben und der claim wurde bei allen aufgehoben. Bei machen Videos klappt es sofort. Bei anderen braucht es 30 Tage.

Es ist nicht weiter schlimm, nur lästig.

Lustig ist, wenn plötzlich ein claim auf ein jahrealtes Video kommt. Letzte Woche wieder auf eines von Stilblüte auf meinem privaten Kanal.
 
@Stilblüte

Liegen mehrere Ansprüche auf ein Video vor, wendet YouTube die am höchsten einschränkende Richtlinie an = Blockieren. Die nächst stärkere einschränkende Richtlinie wäre folglich an oberste Stelle die Deaktivierung.

Kann es sein, daß evtl. auf das blockierte Videos einst mehrere Meldungen eingegangen sind und deinerseits nichts unternommen wurde?

Bezüglich Trittbrettfahrer *schmunzel*. In der Tat gibt es einige Schachköpfe, die auf etwas Anspruch erheben, welche Rechte denen gar nicht vorliegen und folglich mit fremden Klamotten Geld verdienen wollen und auch umsetzen. Der rechtmäßige Eigentümer ist in erster Linie der Dumme. Muß dieser sich vorerst rechtfertigen. Das ganze Prozedere dauert für den Ahnungslosen locker 30 Tage, da die vermeintlichen Anspruchsnehmer die Zeit vollends ausschöpfen. In der Regel reagieren diese kaum bis gar nicht und lassen das Ding komplett auslaufen. 30 Tage (falls keine Veränderung der Bedingungen vorliegen), haben sie Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche zurückzunehmen. Die meisten scheren sich nicht drum, denn die Silberlinge sollen ja fließen. Und so läuft und läuft die Werbung auf das Video ...

In solchen Fällen ist es eigentlich richtig, die betreffenden Videos auf Privat-Modus zu stellen. Somit verhindert man, daß Fremde sich daran bereichern. Allerdings nützt die Privatschaltung sowohl für den Eigentümer als auch für den Zuschauer gar nichts, denn kann das nicht wirklich aufgerufen werden.

Fazit: ich würde auf die Maßnahme der Blockierung einen Einspruch einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ermutigt durch die Beiträge hier habe ich gestern ein Video auf Youtube hochgeladen (privat). Bereits heute steht bei dem Video (übrigens Beethoven und von mir selbst gespielt) ein urheberrechtlicher Anspruch. Habe nun Einspruch eingelegt.

Aber jetzt eine Frage: Ich habe das Video inzwischen auf Nicht gelistet gestellt - das ändert doch hoffentlich nichts an den Ansprüchen, zumal, wie gesagt, Komponist lange tot und Interpret quietschlebendig und mit mir ein und dieselbe Person ist?
 
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Ermutigt durch die Beiträge hier habe ich gestern ein Video auf Youtube hochgeladen (privat). Bereits heute steht bei dem Video (übrigens Beethoven und von mir selbst gespielt) ein urheberrechtlicher Anspruch. Habe nun Einspruch eingelegt.

Aber jetzt eine Frage: Ich habe das Video inzwischen auf Nicht gelistet gestellt - das ändert doch hoffentlich nichts an den Ansprüchen, zumal, wie gesagt, Komponist lange tot und Interpret quietschlebendig und mit mir ein und dieselbe Person ist?

Die Ansprüche bleiben weiterhin bestehen und zwar solange, bis die erhobenen Ansprüche nicht zurückgenommen werden bzw. die Frist von 30 Tagen abgelaufen sind. Nochmal: das YouTube-System macht keinen Unterschied ob Videos auf: öffentlich, privat oder nicht gelistet stehen.
 
Ich hatte das auch schon. Mozarts Klarinettenkonzert, aufgenommen mit unserem Blasorchester. Nach wenigen Tagen war das Video "monetarisiert". Bei der Prüfung der Ansprüche waren jeweils die Soli unseres Klarinettisten markiert. Das musste ich 4x reklamieren. Kaum war die Sperre gelöst, hat irgendwer anderes wieder genau die Stellen beanstandet.

Sehr lästig, aber da das vollautomatisch analysiert wird und alle Rechteverwalter Millionen an Analyse Samples liefern, passiert das immer wieder. Andererseits auch ein Qualitätskriterium, wenn die Stelle klingt wie vom Vertragsprofi. :-)
 
Ja, ich werde mit stolzgeschwellter Brust rumlaufen, wenn eine Einspielung von mir mal beansprucht wird. :-)
 
Bezüglich Trittbrettfahrer *schmunzel*. In der Tat gibt es einige Schachköpfe, die auf etwas Anspruch erheben, welche Rechte denen gar nicht vorliegen und folglich mit fremden Klamotten Geld verdienen wollen und auch umsetzen. Der rechtmäßige Eigentümer ist in erster Linie der Dumme. Muß dieser sich vorerst rechtfertigen. Das ganze Prozedere dauert für den Ahnungslosen locker 30 Tage, da die vermeintlichen Anspruchsnehmer die Zeit vollends ausschöpfen. In der Regel reagieren diese kaum bis gar nicht und lassen das Ding komplett auslaufen. 30 Tage (falls keine Veränderung der Bedingungen vorliegen), haben sie Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche zurückzunehmen. Die meisten scheren sich nicht drum, denn die Silberlinge sollen ja fließen. Und so läuft und läuft die Werbung auf das Video ...
Theoretisch kann man die zu Unrecht kassierten Gelder mit Aufschlag vom Trittbrettfahrer einklagen. Schließlich verletzt da jemand absichtlich deine Urheberrechte, indem er illegitime Ansprüche anmeldet.
 
Ermutigt durch die Beiträge hier habe ich gestern ein Video auf Youtube hochgeladen (privat). Bereits heute steht bei dem Video (übrigens Beethoven und von mir selbst gespielt) ein urheberrechtlicher Anspruch. Habe nun Einspruch eingelegt.
Gleich am nächsten Tag wurde der Anspruch zurückgenommen.:puh:

Um keinen neuen Faden aufzumachen, möchte ich hier nachfragen:
Ich habe vor, die Aufnahmen meiner Schülerkonzerte bei youtube hochzuladen, damit die jeweiligen Schüler sie sehen oder herunterladen können. Da wahrscheinlich nicht jeder ein Konto bei youtube hat, müsste ich sie als Nicht gelistet einstellen und einen Link persönlich an jeden verschicken. Was ist denn nun mit der Musik der Komponisten, die noch nicht lange tot sind oder sogar noch leben? Die Verbreitung würde zwar im privaten Kreis passieren, könnte aber theoretisch durch Weitergabe des Links auch an mir unbekannte Dritte erfolgen. Habe ich mit der Option Nicht gelistet grundsätzlich ein Problem bei nicht gemeinfreier Musik?
 
Ich habe 2 nicht gelistete Videos mit nicht gemeinfreier Musik. Entsprechende Ansprüche wurden auch sofort erhoben aber es gab keinen Einwand gegen die Veröffentlichung. Es gab also nie Probleme.
Wie weiter oben schon beschrieben wurde, macht YT keinen Unterschied zwischen gelistet und nicht gelistet (auch logisch, da der Link woanders jederzeit veröffentlicht werden könnte).
 
Was ist denn nun mit der Musik der Komponisten, die noch nicht lange tot sind oder sogar noch leben?
1.11.2016 GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube

Das Einstellen von urheberrechtlich relevantem Musik Material ist ab sofort keine rechtliche Grauzone mehr. Verantwortlich als Medien Anbieter war auch bisher schon YouTube (Google), nicht der Uploader. So wie im Übrigen in einem Forum auch der Forums Betreiber als Webseiten Inhaber für ALLE veröffentlichten Beiträge seiner User haftet. Jetzt ist vertraglich geklärt wie die Künstler von in YouTube abrufbaren Medien künftig (hoffentlich) auch profitieren.

Man muss also kein schlechtes Gewissen mehr haben.

Was keine rechtliche Grauzone ist, sondern vergütungspflichtige Verbreitung: Das YouTube Video zu laden und die Datei auf der eigenen Webseite zu verbreiten, oder das Video im Rahmen einer Veranstaltung öffentlich abzuspielen, etwa mit einem Beamer auf die Leinwand. In diesen Fällen ist man selbst "Verbreiter".
 
Also wegen dem Geld... Ich hatte gestern im Rahmen meines Studiums ein Treffen mit einem Mensch von Universal. Der sagte, letztes Jahr (glaub ich, bin nicht mehr sicher welcher Zeitrahmen, kann auch die erste Hälfte 2016 gewesen sein) wurde in den USA 3,5 Milliarden Dollar mit Musikverkauf gemacht. je 200.000 davon wurde über Vinyl und werbefinanzierte Streaming / Downloadddienste (zu denen auch YouTube gehört - koscht ja nix) gemacht. Viel kann da also nicht rumkommen, zumal bei nicht gelisteten Videos... Wie die da allerdings drankommen fragt man sich schon.
Die kommen da auch nicht wirklich dran. Das sind "sogenannte" Teilnehmer des Content-ID Programm. Fast alle Größen sind drin vertreten, inklusive kleinerer Beteiligten, welche aber die Programmrichtlinien erfüllen. Der Abgleich erfolgt völlig automatisch. Und falls mal was durch geht, keine Sorge später gewiss.

Einspruch bzw. Gegendarstellung auf jeden Fall einlegen aber hier noch mal der Vermerk: die Anspruchsnehmer reagieren nicht. Die lassen das Ding auslaufen und während dieser Phase kassieren sie mal mehr & weniger ihre Silberlinge, sofern Werbung aufgeschalten ist. Nun, es geht durchaus auch gravierender zu, Beispiel bei Kündigung von Konten oder Deaktivierung etc., da können und werden die Ansprüche schnell und zügig zurückgenommen und der geschockte Nutzer hat wieder vollen Zugriff. Was mich immer wieder wundert, daß die vermeintlichen Anspruchsnehmer gar nicht in Kenntnis darüber seien. *kopfkratz*

Weiteres stellt es allgemein ein Ärgernis jener, die selbst monetarisieren. Denen sind vorerst die Hände gebunden, solange Ansprüche erhoben sind. Inwiefern YouTube (eher der Mutterkonzern = Google) selbst am Debakel daran beteiligt ist, bleibt zu spekulieren. So kann ich nur raten, in solchen Fällen, die eigenen betroffenen Videos via Gegendarstellung / Einspruch per Formular geltend zu machen und gleichzeitig die Videos einstweilen auf nicht gelistet bzw. auf privat setzen, bis die Frist abgelaufen ist.
 

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