Versicherungsschutz für Klavier und Flügel

  • Ersteller des Themas Wiedereinsteiger123
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Das hat jetzt nichts mit dem Instrument zu tun, könnte aber ein Tipp sein, falls Du eine neue Versicherung abschließt: Es ist sehr zu empfehlen, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung bei derselben Gesellschaft abzuschließen. Im Schadensfall kann es sonst leicht passieren, dass die Hausratversicherung beispielsweise nicht für die Einbauküche aufkommen will, weil sie zu den festen Einbauten des Gebäudes gehört und die Gebäudeversicherung auch nicht, weil das für diese zu den Möbeln zählt. Da hat man im schlimmsten Fall ein jahrelanges Gezerre um die Zuständigkeit und trägt am Ende mehr Geld zu Anwälten, als die Küche noch wert war.

Grüße, Jörg
 
Frag mal bei der Allianz oder bei Zurich - die sind nicht die billigsten, versichern dafür so ziemlich alles. Und billiger als eine Instrumentenversicherung sind die auf jeden Fall.

Grüße, Jörg
 
Bei der HUK Coburg sind doch Musikinstrumente dabei:

Quelle: https://www.huk.de/faq/hausrat-und-wohngebaeudeversicherung.jsp

Hausratversicherung
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachen Ihnen gehören oder nicht. Zum Hausrat gehört alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Ge- oder Verbrauch dient. Ausgenommen ist lediglich der Hausrat von Untermietern.

Beispiele:
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Spielsachen und -fahrzeuge
  • Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik, aber auch der Rasenmäher
  • Bücher, Musikinstrumente, Schallplatten, CDs, DVDs
  • Wäsche, Bekleidung und Gardinen
  • Lebensmittel und Geschirr
  • Brennstoffe
  • Kfz-Zubehör (zum Beispiel in der Garage gelagerte Winterreifen)
  • Hobby- und Sportgeräte (zum Beispiel Flugdrachen, Surfbretter, Go-Karts und Schlauch-, Ruder- und Paddelboote einschließlich ihrer Motoren)
  • Campingausrüstungen, dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Rundfunk- und Fernsehantennen und Markisen, die von Ihnen allein und nicht gewerblich genutzt werden
Aber auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen gehören zum Hausrat, wobei hier besondere Entschädigungsgrenzen gelten.

Wenn Sie als Mieter auf eigene Kosten Sachen beschafft und in das Gebäude eingefügt haben, so sind auch diese versichert. Fügen Sie als Wohnungseigentümer Sachen ein, besteht in den aktuellen Versicherungsbedingungen (VHB 2011) Versicherungsschutz, wenn keine andere Versicherung (zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung) dafür aufkommt.

Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sowie solche Sachen, die bereits durch einen gesonderten Versicherungsvertrag, beispielsweise für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz, versichert sind.
 
Ich habe auch einfach die Summe
Aufgestockt. Kostet knapp 150 Euro im Jahr, das ist es mir wert!
 
@Killroy:
Und dennoch ist auch bei der HUK Coburg unter "Nicht versicherte Sachen":
"Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen) versichert sind"

Ich interpretiere es mittlerweile wirklich so, dass sie nur dann nicht versichert sind, wenn schon eine gesonderte Versicherung besteht. Mein Telefonat mit meiner Versicherung heute Abend war unfruchtbar. In etwa so:
Ich: "Ich habe einen Flügel, also ein Musikinstrument, ..."
Sie: "Ja, natürlich ist das versichert! Ist ein Haushaltsgegenstand!"
Ich: "Ihr Kollege teilte mir mit, dass ..."
Sie: "Muss aber versichert sein.. ah ich sehe hier gerade Ihre Anfrage.. 'einen hochwertigen Flügel im Wert von 35000 Euro' .. achso nein, da bin ich überfragt. Ich dachte es geht um ein Klavier [was auch immer das für einen Unterschied machen soll].. bitte rufen Sie morgen die Vertragsabteilung an."
Ich: "Aber es ist ein 'Klavier', nur in anderer Bauweise"
Sie: "Ja sorry, da bin ich überfragt, aber bitte rufen Sie da mal bei der Vertragsabteilung an, die sind bis 18 Uhr morgen da".

Wenn man auf so eine einfache Frage von zwei Mitarbeitern zwei unterschiedliche Antworten erhält, ist das schon erschreckend. Ich werde morgen nochmal anrufen und die auf eine schriftliche Fixierung verpflichten und sonst zu einer Versicherung wechseln, die zu dieser Zusicherung bereit ist.
 
Ergänzender Hinweis, der für professionell ausgebildete und/oder tätige Musiker von Interesse ist: Viele Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern Sonderkonditionen beim Abschluss berufsbezogener Versicherungsverträge an. Ein Beispiel: http://www.dtkv.org/index.php/versicherungen.html

Die entsprechenden Vertragswerke können sowohl den Ausübenden selbst (Unfallversicherung) als auch sein Handwerkszeug (Instrumentenversicherung) betreffen. Überlegungen in diese Richtung sind sicherlich sinnvoll, da so manche Schäden und Verluste für viele Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten im Einzelfall nur geringe Auswirkungen haben, während sie einem Berufsmusiker die Existenz zerstören können. Bei den Überlegungen spielen auch Aspekte wie Wiederbeschaffung und/oder Reparatur im Schadensfall eine Rolle, wobei es pauschale Empfehlungen nicht geben kann.

LG von Rheinkultur
 
Das sollte dann ja eigentlich nur noch eine Frage der Versicherungssumme sein, nicht der Kategorie des Gegenstands. Vielleicht wollte die Mitarbeiterin sich nicht aufs Glatteis bewegen.
Gut möglich. Ein weiterer Aspekt kommt dazu: Wenn ein Berufsmusiker ein hochwertiges Instrument besitzt, dient dies nicht nur der reinen Existenzsicherung, sondern auch der Notwendigkeit, sich in einem besonders harten Konkurrenzkampf innerhalb seiner Branche zu behaupten. Zum einen muss das genutzte Instrumentarium ein künstlerisches Arbeiten auf sehr hohem künstlerischen Niveau ermöglichen, zum anderen wird das Arbeitsmittel zeitnah und intensiv benötigt. Sicherlich ist der Mitarbeiterin des Versicherungsunternehmens klar, dass entsprechende Qualitätsstandards ihren Preis haben. Vergleichbar wäre das mit der Maschinen- und Geräteausstattung eines Handwerksbetriebs, die erheblich mehr kosten wird als die Arbeitsmaterialien eines Heimwerkers im privaten Hobbyraum.

LG von Rheinkultur
 

Versicherungsgesellschaften sind bei Musikinstrumenten immer vorsichtig. Das hat zwei Gründe:

Zum Einen können Musikinstrumente derbe teuer sein. Saxophone für 20000 Euro, Gitarren für 30000 Euro, Streichinstrumente ohne Grenze nach oben und Keys für > 100000 sind Dinge, die passen in keine Hausratversicherung, kann man sich eigentlich denken.

Zum Zweiten werden Instrumente oft außer Haus gebracht, zu Proben und Auftritten. Natürlich kein Flügel, aber eine E-Gitarre für 20000 Euro, die aus dem Tourbus mitsamt Verstärkeranlage gestolen wird - gar nicht so selten - freut keine Versicherung. Die freuen sich auch nicht über Geigen oder vollversilberte Querflöten, die nach dem Konzert im Restaurant vergessen werden.

Und es gibt auch unter Musikern Oberschlaue, die ihr Instrumentarium auf Kosten der Versicherung ausbauen wollen. Nichts ist verlockender, als eine Versicherung mit teuerer Prämie abzuzocken.

CW
 
Wenn Instrumente beruflich genutzt werden, besteht u. U. kein Schutz durch die Hausrat.
 
Versicherungsgesellschaften sind bei Musikinstrumenten immer vorsichtig. Das hat zwei Gründe:

Zum Einen können Musikinstrumente derbe teuer sein. Saxophone für 20000 Euro, Gitarren für 30000 Euro, Streichinstrumente ohne Grenze nach oben und Keys für > 100000 sind Dinge, die passen in keine Hausratversicherung, kann man sich eigentlich denken.

Zum Zweiten werden Instrumente oft außer Haus gebracht, zu Proben und Auftritten. Natürlich kein Flügel, aber eine E-Gitarre für 20000 Euro, die aus dem Tourbus mitsamt Verstärkeranlage gestolen wird - gar nicht so selten - freut keine Versicherung. Die freuen sich auch nicht über Geigen oder vollversilberte Querflöten, die nach dem Konzert im Restaurant vergessen werden.

CW

Ich hab noch nie eine E-Gitarre im Wert von > 30.000€ gesehen. Die Regel ist das vor allem schonmal absolut gar nicht. Und ich rede jetzt nicht von Sammlerstücken, wie ein von Jimi Hendrix gespieltes Exemplar, die dann sowieso einen noch größeren "Wert" haben. Kannst du mir mal eine E-Gitarre zeigen, die neu 30.000€ kostet? Die teuerste Seriengitarre bei Thomann kostet so 12.000€ danach kommt dann lange nix mehr. Die muss dann ja mit Diamanten verziert sein :super:
 
Wenn Instrumente beruflich genutzt werden, besteht u. U. kein Schutz durch die Hausrat.

Das stimmt so nicht. Solange sich die Instrumente im Haushalt befinden, sind sie auch versichert - wie alle anderen Haushaltsgegenstände auch. Allerdings nur gegen die üblichen Schäden, die eine Hausratversicherung abdeckt: Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus, evt. Elementarschäden. Für ein Klavier oder Flügel ist das völlig ausreichend. Bei einer Geige sieht das dann schon anders aus – die soll auch versichert sein, wenn man damit unterwegs ist, außerdem meist noch gegen Dämlichkeit (Liegenlassen in der U-Bahn, Fallenlassen etc.). Sowas decken Instrumentenversicherungen ab. Dass das dann erheblich teurer ist, liegt wegen des auch erheblich höheren Risikos auf der Hand.
 
Soblad wir von Neuwertversicherung reden, werden die summen beim Flügel oft so groß, dass Otto-Normalsachbearbeiter damit ein Problem hat. Daher exüplizite schriftliche Erwähnung mit Wert inm Vertrag!

Zweites Problem: Deutsche Hausratversicherer haben Obergrenzen pro QM. Diese können grade bei kleinerer Wohnfläche schnell vom Flügel "gesprengt" werden. Eine Erhöhung über den Maximalpreis setzt i.d.R. den einbau von Sicherheitstechnik, neuen Türen usw voraus. In disem Fall muss man abwägen, ob man für den Flügele eine separate Versicherung abschließt (weil man sonst bei der Hausrat in eine Unterdeckung" rutscht. Alternativ kann man auch einen nicht-deutschen, europäischen Versicherer wählen, der hier etwas großzügiger ist.
 
Das stimmt so nicht. Solange sich die Instrumente im Haushalt befinden, sind sie auch versichert - wie alle anderen Haushaltsgegenstände auch. Allerdings nur gegen die üblichen Schäden, die eine Hausratversicherung abdeckt: Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus, evt. Elementarschäden. Für ein Klavier oder Flügel ist das völlig ausreichend. Bei einer Geige sieht das dann schon anders aus – die soll auch versichert sein, wenn man damit unterwegs ist, außerdem meist noch gegen Dämlichkeit (Liegenlassen in der U-Bahn, Fallenlassen etc.). Sowas decken Instrumentenversicherungen ab. Dass das dann erheblich teurer ist, liegt wegen des auch erheblich höheren Risikos auf der Hand.

Ich war über diese Aussage bei der HUK gestolpert und hatte den Umkehrschluss gezogen:

"Versicherungsschutz in der Hausratversicherung
...
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Hierzu gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Wertsachen sind in begrenzter Höhe ebenfalls versichert. "

Gut, wenn du es besser weisst und Danke, dass du es klarstellen konntest, dass auch bei beruflicher Nutzung von im Haushalt befindlichen Instrumenten in jedem Fall (ich hatte ja einschränkend "u. U. kein Schutz" geschrieben) Versicherungsschutz in der Hausrat-Versicherung besteht.
 
"Versicherungsschutz in der Hausratversicherung
...
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Hierzu gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Wertsachen sind in begrenzter Höhe ebenfalls versichert."
Aber gerade da könnte es mit der Haftung im Schadensfall ja kritisch werden. Ist der Versicherte Berufsmusiker, müsste er das zu versichernde Instrument ja klar abgrenzbar privat und nicht berufsbedingt nutzen. Aber wie soll diese Unterscheidung denn gelingen, wann "privat" und wann "professionell" musiziert wird? Indem ein zweites Instrument verfügbar ist, das eindeutig nur für berufliche Zwecke genutzt wird? Möglichst räumlich getrennt in einem Überaum oder Studio außerhalb der Privatwohnung?

Solche Überlegungen haben mehr Verwirrung als Klarheit zur Folge. Ich denke eher, solange Musikinstrumente in der Preislage von Mobiliar eines Privathaushalts liegen (also im (unteren) vierstelligen Bereich), was für eine Nutzung im Rahmen eines Hobbys spricht, dürfte man sich noch in der Sphäre des Privaten bewegen. Bei fünfstelligen Summen gelangt man schon in die Kategorie von Kunstgegenständen, Wertsachen, hochwertigen Antiquitäten und dergleichen, für die wohl der Abschluss eines gesonderten Versicherungsvertrages gefordert wird. Dasselbe dürfte auch der Fall sein, wenn im zu versichernden Privathaushalt hochpreisiges Instrumentarium angeschafft wird, ohne es beruflich einzusetzen.

LG von Rheinkultur
 

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