Nachbarn machen Terror: Wand einziehen zur Schallisolierung?

  • Ersteller des Themas Nachtmusikerin
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Seit Wochen würde ich gerne mit der Polonaise Op. 53 beginnen. Mir schwant, dass das ein perfektes neues Hass-Stück werden könnte. :floet:

Och, dieses zarte poetische Tänzchen ist doch super geeignet zur Beschwichtigung. Insbesondere die schnellen Oktaven der linken Hand im Mittelteil werden sie lernen zu lieben, die Nähe zum Italo-Pop ist unverkennbar:D.
 
Das ist wohl wahr, lieber rolf. Dennoch glaube ich, dass die von mir erwähnten Oktaven -natürlich nur die linke Hand gespielt zur Einübung- größere Begeisterungsstürme hervorrufen werden:D.
 
Mal ein anderer Gedanke.

Wenn du es mit deinem Nachbarn auf Konfrontation anlegst, wirst du so oder so in Zukunft wenig Freude am Klavierspielen haben, er wird sie dir schon vermiesen.
Auch der Silentflügel wird dir da nicht endgültig helfen, wenn du auch noch mit anderen gemeinsam üben willst.
Den anderen Gedanken mal boshaft weitergesponnen:
Der Nachbar investiert knapp 200 Euros und kontert mit seinem 40W-Gitarrenverstärker deine Kammermusikprobe. Selbstredend hält er sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und überschreitet die zulässige Lautstärke sowie Übestunden nicht. Das Klavierspielen kannst dann vergessen ohne schalldichte Kopfhörer ;)
Es prallt dann sozusagen einfach gleiches "Recht" aufeinander.
 
Habe doch nie behauptet, jetzt auf Teufel komm raus Lärm machen zu wollen.
Nur sehe ich auch nicht ein, warum ich z.B. nach 16 Uhr nicht mehr üben darf.
Im übrigen habe ich von den Nachbarn noch nie irgendetwas gehört. Weder TV, Musik noch die zwei Kinder.
Und angeblich ist der Fernseher immer voll aufgedreht.
Ich habe einen Zeitungsausschnitt der Esslinger Zeitung vorliegen, der Bezug auf verschiedene Gerichtsurteile nimmt. Dort ist von drei Stunden (Mehrfamilienhaus) die Rede. In einem Doppelhaus wird es wohl nicht darunter liegen.
LG,
NaMu
 
Nur sehe ich auch nicht ein, warum ich z.B. nach 16 Uhr nicht mehr üben darf.
richtig!
da gibt es auch nichts "einzusehen"!
kein Nachbar kann vorschreiben, dass zumutbare Musizierzeiten exotischerweise nicht nach 16 Uhr stattzufinden haben.

mal ernsthaft, ohne Späße: wie du es beschreibst, wirkt es so, als wolle deine Nachbarschaft die Regeln des auskömmlichen Miteinanders festlegen - laß dich auf sowas gar nicht ein! Stattdessen knallhart: erst die einzig relevante rechtliche Lage vor den Latz knallen (wenn´s denn eskaliert), und dann anbieten, einen gemeinsamen modus vivendi zu finden (da müssen beide Seiten Zugeständnisse machen, aber es muss klar sein, wie und warum das geschieht). Aber auf gar keinen Fall so tun, als würdest du die willkürliche Regelmacherei auch nur ansatzweise ernst nehmen.
 
... 40W-Gitarrenverstärker ... Selbstredend hält er sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und überschreitet die zulässige Lautstärke sowie Übestunden nicht....
Der Vergleich ist wohl nicht treffend. Ich meine mich zu erinnern, daß es in der gängigen (deutschen) Rechtsprechung von Bedeutung ist, ob etwas elektrisch verstärkt ist oder es sich um ein rein akustisches Musikinstrument handelt. Die zulässige Lautstärke wäre dann die berühmte Zimmerlautstärke.
 
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich die drei Stunden, die man gerichtlich zugesagt bekommt (habe gerade einen Zeitungsbericht mit Gerichtsurteilen vorliegen) laut üben bzw. zum Proben nutzen werde und darüberhinaus dann mit Kopfhörern übe.

"Die drei Stunden", die man "gerichtlich zugesagt bekommt" gibt es nicht. Es gibt Gerichtsurteile, wo maximale Übezeiten festgelegt wurden (das sind dann ganz konkrete Fälle unter Berücksichtigung vieler Aspekte des speziellen Falles). Und drei Stunden ist das Höchstmaß, was ich je in irgendeinem Urteil gefunden habe.

Sehr viele Urteile nennen auch schon 90 Minuten als Maximum. So oder so kannst Du Dich nicht auf diese Urteile berufen, denn sie sind nicht für Deine Situation geurteilt worden.

Wenn die Lärmbelästigung besonders hoch ist (das wird im Echtfall ein Gutachter bestimmen), dann kann Dir in der Tat das Üben auf noch weniger Gesamtzeit und auch auf noch kleinere "Zeitfenster" beschränkt werden. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass auch schon nach 20.00 Uhr das Üben grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Ansonsten steht Dir (falls Du so ein Urteil bekommen hast) das Recht zu, auch in den dort erlaubten Zeiten zu üben, auch wenn die Nachbarin es gerne unterbinden würde wegen vermeintlicher Kopfschmerzen. Aber, wie gesagt, ohne Urteil und als Rechtsgrundlage auf Zeitungsartikeln geht das nicht "einfach so".

P.S.: Hier mal ein bunter Strauß an rechtskräftigen Urteilen http://klavierportal.blog.de/2010/02/07/recht-lange-darf-taeglich-klavier-spielen-7961206/, wo insbesondere auch max. Übezeiten genannt werden.
 
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richtig!
da gibt es auch nichts "einzusehen"!
kein Nachbar kann vorschreiben, dass zumutbare Musizierzeiten exotischerweise nicht nach 16 Uhr stattzufinden haben.

mal ernsthaft, ohne Späße: wie du es beschreibst, wirkt es so, als wolle deine Nachbarschaft die Regeln des auskömmlichen Miteinanders festlegen - laß dich auf sowas gar nicht ein! Stattdessen knallhart: erst die einzig relevante rechtliche Lage vor den Latz knallen (wenn´s denn eskaliert), und dann anbieten, einen gemeinsamen modus vivendi zu finden (da müssen beide Seiten Zugeständnisse machen, aber es muss klar sein, wie und warum das geschieht). Aber auf gar keinen Fall so tun, als würdest du die willkürliche Regelmacherei auch nur ansatzweise ernst nehmen.


Wenn man Streit mit Nachbarn hat, kann das zu einer sehr unangenehmen und weitführenden Einschränkung der Lebensqualität führen. Vielleicht ist dieser Punkt sogar das einzige verbindende zwischen Nachtmusikerin und ihren Nachbarn und damit der Ansatzpunkt, der zu einem Kompromiss führen kann.

Ich bin ja nun diejenige, die immer versucht, ein offenes Gespräch zu führen, unterschiedliche Bedürfnisse ernst zu nehmen und einen entsprechenden Kompromiss zu finden. Allerdings kann man mit so einer Haltung auch vor die Hunde gehen - nämlich genau dann, wenn dem lieben Nachbarn alles egal ist. Ich selbst hatte mal in einem Mietshaus großen Ärger mit dem Nachbarn unter mir. Beim Einzug hatte ich mich vorgestellt, hatte sehr darum gebeten, sich bei Problemen mit meinem Klavierspiel sofort bei mir zu melden, damit wir einen Weg finden könnten. Ich hatte einen sehr guten Eindruck von allen Mietern und den Gesprächen und habe dann im Laufe der nächsten Zeit ca. 2 Stunden täglich zu Hause geübt (hatte sowieso nur ein Klavier). Leider kam dann irgendwann der Besenstiel unter der Decke zum Einsatz, dann Telefon- und Klingelterror, ein gemeinsames Gespräch gab es nie, bei meinem Klingeln an seiner Tür machte er nicht auf. Schließlich hat der Vermieter ein gemeinsames Gespräch geführt und wir haben uns auf eine Stunde geeinigt.

Man kann also viel guten Willen zeigen, der letztlich aber nur gegen einen selbst geht. Es gibt eben Menschen, die stört jeder (!) Klavierton und es ist egal, welches Stück man spielt. Und es gibt Menschen, die sich nicht um die Gefühle anderer scheren und dann tut man gut daran, sich so eine Haltung wie Rolf hier beschreibt, zuzulegen.

Wir können also aus der Ferne nicht beurteilen, wie hier vorzugehen ist. Was Gerichtsurteile betrifft, kenne ich auch eher die 90 Min.-Variante. Ich würde unbedingt versuchen, auf friedlichem Weg mit den Nachbarn zu reden - manchmal reicht es schon, Verständnis zu zeigen für die Gefühle der Nachbarn. Es ist allerdings auch möglich, dass dann die Nachbarn merken, dass man ein friedlicher Geist ist und dies freudig ausnutzen.

Viel Glück, Nachtmusikerin!

chiarina
 

Der Vergleich ist wohl nicht treffend. Ich meine mich zu erinnern, daß es in der gängigen (deutschen) Rechtsprechung von Bedeutung ist, ob etwas elektrisch verstärkt ist oder es sich um ein rein akustisches Musikinstrument handelt. Die zulässige Lautstärke wäre dann die berühmte Zimmerlautstärke.
Anyway, kauft sich der Nachbar halt eine Bohrmaschine, eine Kreissäge und eine große Pauke. Erstere gibt es billig bei Aldi, letztere bastelt er kostengünstig aus einer Regentonne :D
 
Eine andere mögliche Lösung könnte auch sein, den Flügel weiter oben im Haus zu plazieren.

Bei mir ist die Haussituation ähnlich, mein 220er Halbkonzerter und das 125er Klavier stehen an der gemeinsamen doppelten Trennwand zu den Nachbarn hin.
Allerdings im Erdgeschoss und wir haben getrennte Bodenplatten.
Wir hören nichts voneinander. Ich glaube, meine Nachbarn haben noch nicht mal bemerkt, dass ich einen Flügel habe.
Jetzt bin ich aber baff!
Ich hätte absolut nichts dagegen, den Flügel ins Wohnzimmer zu stellen. Wäre nur nie auf die Idee gekommen, dass das weniger Lärm verursacht. Die Geige hört man aber angeblich.
Das könnte man aber vielleicht noch austesten.

Leichtfertig will ich keinen neuen Flügel kaufen. Auch wenn das neue Silent-System noch so schön ist, es ist doch bestimmt nicht so angenehm wie das Spielen ohne Kopfhörer. Ich habe ehrlich gesagt auch Angst vor Gehörschäden. Aber besser als gar nicht üben wäre es natürlich allemal.
Momentan spiele ich alle Möglichkeiten durch, mache mir sehr viele Gedanken (kann nachts kaum mehr ruhig schlafen) und suche nach der besten Lösung. Mit dem Silent-Flügel würde ich sowieso noch bis Januar warten wollen. Finanziell ist es machbar. Aber vielleicht findet sich noch etwas anderes. Auf Dauer geht es jedenfall so nicht weiter.
Danke für die vielen Anregungen!!!
LG,
NaMu
 
Ja, so ein Podest könnte etwas bringen. Der Flügel strahlt ja enormen Schalldruck direkt nach unten ab. Wenn man den Flügel auf eine Platte stellt, die von der Bodenplatte getrennt ist, kann das helfen. Wichtig ist, dass die Platte schwer und massiv (sie soll den Schall aufnehmen), aber nicht mit der Bodenplatte oder den Wänden verbunden ist.
Ich habe das von Schlagzeugen gelesen:
Die stehen zur Schalldämmung auf schwimmendem Beton (z.B. schwere Terrassenplatten auf Styrodur-Dämmung).
 
Da denkt man, die Spanier haben derzeit andere Sorgen ... oder haben die so viele andere Sorgen, dass sie ihr Anklagebedürfnis derartig fehlsteuern müssen? Fragen über Fragen.
 
Die Situation ist nun endgültig eskaliert :-(
Ich hatte von 11.45 bis 12 Uhr gespielt und hätte natürlich wie vereinbart um 13 Uhr aufgehört. Um 12 rief aber die Nachbarin an und verlangte, ich solle sofort aufhören, sonst rufe sie die Polizei. Ich habe sie aufgefordert, das zu tun. Ihr Mann ist ja selber bei der Polizei. Aber hat er deswegen alle Rechte? Sie behauptet nun, an Sonn- und Feiertagen darf man gar nicht üben, bzw. nur in Zimmerlautstärke. Die Vereinbarung interessiert offensichtlich nicht mehr.
Ich bin total aufgewühlt.
Das Gespräch endete damit, dass sie abrupt auflegte. Vorher wurde noch ins Telefon geschrien.
Ich habe dann die Polizei angerufen.
Der Beamte sagte, ich könne ab 14 Uhr wieder üben, aber "nicht so laut". Was soll das denn nun heißen?
Ich habe jedenfalls noch einmal bei der Nachbarin angerufen und ihr mitgeteilt, dass ich mich selber erkundigt habe und am Mittag ab 14 Uhr üben werde. Ich lasse mir das nicht gefallen!
Mein Mann ist da ganz anderer Meinung :-(
Wie sieht es jetzt aus? Wenn ich nacher etwas lauter spiele und die Polizei kommt tatsächlich, könnte das Konsequenzen haben? Muss ich dann aufhören?
Ich brauche wohl eine Rechtschutzversicherung.
Deprimierte Grüße,
NaMu
 
Ich brauche wohl eine Rechtschutzversicherung.
NaMu

Die haben meist eine mehrmonatige Wartefrist, sonst wäre das Risiko für den Versicherer zu gross.

Ich über Sonntags auch nicht mehr am akustischen Instrument - auch wenn ich da am meisten Zeit hätte. Weiche daher aufs Digi aus.

An Deiner Stelle würde ich heute erstmal ruhig sein, oder nur mit dem Moderator üben.

40er
 

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