Flügel, 2.ter Versuch

  • Ersteller des Themas anne2501
  • Erstellungsdatum

1. der flügel wurde mit zustandsangabe "gebraucht" (=funktionsfähig)angeboten, nicht "defekt/als ersatzteil".
2. nannte der verkaeufer einen "guten, dem alter entsprechenden zustand"
3. maengel wurden nicht angegeben und das angebot richtete sich nicht nur an fachleute
4. der preis wurde vom verkaeufer ebenfalls in einer hoehe angesetzt, die dem preis eines funktionsfaehigen instrument in diesem alter entspricht

mir wurde von zwei klavierbaumeistern gesagt, dass risse im stimmstockbereich einen totalschaden mit reparaturkosten von mehreren tausend euro darstellen.

alles andere haette ich akzeptiert, aber ein nicht stimmbarer fluegel - ausgeschlossen. ein nicht stimmbarer fluegel ist nicht funktionsfaehig, das geht nicht und wird jedermann und jeder richter ebenso sehen.

Hat denn schon jemand attestiert, dass der Flügel nicht stimmbar ist?
Die paar Risschen in dieser Richtung im Deckfurnier ändern an der Stimmbarkeit vermutlich ebensowenig wie an der Stimmhaltung.

Du wirst vor Gericht auf jeden Fall scheitern. Abgesehen davon, dass es Kardinalsfehler sind, sich in einem laufenden Verfahren in einem öffentlichen Forum zu äußern wirft die übereilt ohne weitere Prüfung der Fakten abgegebene ebay-Bewertung ein entsprechendes Licht.

Es wird bei einem Gerichtsgutachten nicht darum gehen, ob das Instrument mängelfrei ist sonder nur, ob der Zustand dem entspricht, was man anhand der Bilder, der Beschreibung, des Alters und des angesetzten Verkaufspreises erwarten kann. Und das wird zutreffen.

Ein Blick über den Tellerrand hinaus hilft manchmal auch weiter:
https://www.justiz.bayern.de/imperi...net/gerichte/landgerichte/coburg/lgco_308.pdf

Warten wir´s ab, was wir in Kürze lesen werde. :schweigen:
 
Na ja, als "normal" würde ich das jetzt nicht bezeichen. Das würde ja implizieren, dass es egal ist.

Naja, habe mich etwas falsch ausgedrückt. Ich meine, nach 100 Jahren oder mehr ist die Wahrscheinlichkeit halt schon hoch, dass sowas vorliegt. Das muss man mit einberechnen. Bei einem Auto, das 300.000 km auf der Uhr hat, ist es auch durchaus möglich, dass die Querlenker ausgeschlagen sind. Lieber ist es mir natürlich auch, dass das nicht der Fall ist...
 
Ich glaube auch, dass das Monate dauern wird. Als Verkäufer müsste man ja schon fast Stellkosten verlangen. Ginge das?

Ich wünsche Anne, dass es eine für beide Seiten gute Lösung geben wird.
 
Ich hoffe ja daß die Geschichte nicht so ausgeht wie ein Fall mal einst in Berlin....aber gut, mal von Anfang an:

Eines schönen Sommertages bkam ich (wie öfter üblich) den Auftrag ein Klavier abzuholen und zu entsorgen (wo von ich zu dieser Jahreszeit nicht sehr begeistert war, da ich bei gemütlichen 30° Außentemperatur nur ungern meine Öfen fütterte). Mit Beginn der kühleren Jahreszeit, verheizte ich dann die verbliebenden Holzteile.
Zur kalten Jahreszeit dann meldete sich eine Person bei mir welche von mir Auskunft über ein verschrottetes Klavier haben wollte, und ich mußte erst einmal an Hand meiner Unterlagen und Datumsangabe schauen, welches es gewesen sein könnte - nun habe ich allerdings bei Entsorgungsaufträgen nie dokumentiert welche Schäden die Instrumente aufwiesen, so auch dieses nicht - das war natürlich dumm gelaufen für die Person. Nur was war im Vorfeld passiert?
Die Person hatte das Klavier von einer Person gekauft und bezahlt, jedoch nicht abgeholt weil ihr wohl im Nachhinein einfiel daß das Instrument wurmstichig war. Der Verkäufer setzte ihr schlußendlich eine Frist zum Abtransport des Instrumentes, er es anderenfalls kostenpflichtig entsorgen ließe (was er dann ja auch tat). Der Verkäufer wollte nun natürlich von entsprechender Person die Entsorgungskosten erstattet haben, was sie allerdings nicht tat. Es erfolgten nun Mahnungen bis zur Zustellung vom Mahngericht.
Nun wollte die Person welche gekauft hatte, nachweisen daß das Klavier Mängel hatte, und der Verkäufer ihr im Gegensatz da zu die 50 Mark wieder zu geben hat. Nun, ich konnte der Person lediglich eine Bescheinigung geben, im Auftrag des Kunden entsprechendes Klavier fachgerecht entsorgt zu haben.

Es kam natürlich zur Verhandlung, und jetzt könnt ihr mal raten wie der Prozess für entsprechende Person ausging?


Viele Grüße

Styx
 
Hmm, warte mal, wie könnts gewesen sein? Der Verkäufer hat gewonnen? Hast einen Auftrag bekommen, einen Flügel bei München abzuholen und zu verschrotten? :-)
 
Hmm, warte mal, wie könnts gewesen sein? Der Verkäufer hat gewonnen? Hast einen Auftrag bekommen, einen Flügel bei München abzuholen und zu verschrotten? :-)

Genau so war es, entsprechende Person mußte alles bezahlen, selbst den (nicht gerade billigen Anwalt der Gegenseite. Es wurde zwar auch argumentiert daß ein Instrument welches entsorgt wird ja nur noch Schrott sein kann, nur ist dem bedauerlicherweise nicht so, es werden auch Instrumente entsorgt weil sie zum Beispiel einfach nur potthäßlich sind, oder sich aus sonst welchen Gründen nicht mehr für den Fachverkauf eignen.

In Ermangelung eines Kamines oder Kohleofens mach ich schon lang keine Entsorgungen mehr - ich denke mal in München übernehmen das einige Klaviertransportfirmen welche dann die Instrumente zu den Wertstoffhöfen fahren - für Klavierbauer rentiert sich eine Entsorgung nicht so wirklich - zu selten sind da Perlen darunter wo man sagt "nach kompletter Überholung findet man da auch ein Käufer welcher einem die ganzen Unkosten und die Arbeit auch bezahlt.

Besonders traurig und zugleich widerlich erwies sich die Entsorgung von Leichenklavieren (also Instrumente welche in einer Wohnung gestanden sind, wo jemand in aller seelenruhe verweste). Da waren zum Teil richtig gute Marken darunter - aber diesen ekelhaften Geruch so nach Limburger/Durchfall/Stinkmorchel und faulen Eiern, kriegst da nimmer raus.


Viele Grüße

Styx
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Hat der Verkäufer nun reagiert? Anne hatte doch ein Ultimatum gestellt. Wie ist das weitere Vorgehen?
 
Schade, dass der Informationsfluss abgerissen ist! Ich bin nach wie vor neugierig auf den Ausgang der Geschichte.

MfG

Daedalus
 
Schade, dass der Informationsfluss abgerissen ist! Ich bin nach wie vor neugierig auf den Ausgang der Geschichte.

Ich mutmaße mal, des ist jetzt bei Annes Anwalt - und so etwas zieht sich. Und gerade wenn ein rechtsmäßiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde, denke ich mal daß Annes Anwalt alles versuchen wird "den Schaden" zu begrenzen...intuitiv denke ich aber Anne wird in jeglicher Hinsicht gearscht sein - Geld weg und Flügel weg.......Nun ja, liebe Anne, wenn ich in der Nähe bin, bringe ich Dir eine Tüte Mitleid mit
:teufel:

Viele Grüße

Styx
 
Habe jetzt gerade den kompletten Treat gelesen. Also, ich kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln.
1. Für 2500 € gibt es bestimmt so gut wie nie einen Tipp top Markenflügel zu kaufen und dann auch noch in der Größe 2 m
2. für 100 Jahre war der Zustand wahrscheinlich wirklich "gut" (nicht neuwertig oder sehr gut).
3. die Bezahlung lief ja wohl anscheinend vor Ort ab. wenn der Flügel so viel schlechter gewesen wäre, als beschrieben, dann hätte der Käufer den Flügel bestimmt nicht bezahlt.
4. nur weil jemand wahrscheinlich rechtsschutzversichert ist, heißt es nicht, dass man wegen Jedem sch**** gleich zum Anwalt rennen muss. Chancen auf einen Sieg kann ich mir auch kaum vorstellen. Trägt die rechtschutz auch gutachterkosten?
5. Die Bilder waren ja auch von Anfang an da. Die "Mängel" wurden ja aufgrund der Bilder festgestellt. Wieso hat der Käufer sich also nicht vor dem Kauf informiert oder bei der Besichtigung/Bezahlung einen Klavierbauer mitgenommen?
6. Der arme Verkäufer tut mir wirklich echt leid!
 
Ja, schade, dass man nichts mehr hört.Wäre interessant gewesen!
 

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