Flügel, 2.ter Versuch

  • Ersteller des Themas anne2501
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Vergesst es. Der Flügel muss vom Käufer abtransportiert werden. Er gehört nun ihm. Alles, was ich hier so lese, hat vor Gericht keinen Bestand. Außerdem - 2500 EUR sind nicht viel in einem Gerichtsprozess. Aus der Sache kommen Sie niemals mehr kostenneutral raus. Im Zweifel lieber den Flügel wegschmeißen. Oder aber weiter verkaufen. Ist sicher das günstigste!
 
"Aus der Sache kommen Sie niemals mehr kostenneutral raus."

...eine weitere Bestätigung, dass ich hier uebervorteilt wurde.

Ich lasse mir das von diesen EBAY-Leuten doch nicht gefallen. Wer alte Schuhe fuer ein paar Euro versteigert, verkauft auch defekte Fluegel an Ahnungslose.

Meinen Anwalt habe ich bereits engagiert und ich werde auch nach Ablauf der gesetzten Frist zur Nachbesserung / Rückzahlung direkt Klage einreichen.

Es wäre ja wohl noch schöner, wenn man bei Ebay für defekten Schrott ganz einfach 2.500 Euro verlangen kann, danach behaupten "mein Name ist Hase" und dann noch ungeschoren aus der Sache rauskommt. So etwas gibt es in Deutschland ganz, ganz sicher nicht.
 
Sie wurden nicht übervoreilt. Stand alles drin. Bilder sind Bestandteil der Beschreibung. Ansonsten - Fragen vor dem kauf und wenn die nicht beantwortet werden, dann nicht kaufen. Viel Spaß mit Anwalt und Co, das wird teurer als den Flügel abzuholen. Vom Nervenkrieg ganz zu schweigen.
 
Der Richter möge entscheiden.
 
so verstimmt wie er war, verstehe ich warum, nachdem ihr mich auf die risse hingewiesen habt. ich verstehe dann auch, warum sie ihn verkaufen wollten, fuer 1000 startpreis/2500 eur sofortkauf, warum sie so fachkundig waren, die duennen risse zu sehen und zu fotographieren und die klaviatur rauszunehmen. wahrscheinlich hats denen der klavierstimmer gesagt, als er erfolglos stimmen wollte. und dann finde ich es absolut nicht in ordnung den naechsten ahnungslos kaufen zu lassen.

Alles reine Behauptung und Unterstellung! Natürlich bist selber schuld. Das Angebot, wie es in ebay drin steht, ist in Ordnung. Und wenn jemand drauf bietet, ohne ihn vorher gesehen zu haben, hat halt dann den Dreck im Schachterl. Außerdem haben die die Klaviatur nicht rausgenommen. Was erzählst überhaupt?

Interessant fände ich nun, wie es mit dem Anwalt weiter geht.
 
ach quark.

1. der flügel wurde mit zustandsangabe "gebraucht" (=funktionsfähig)angeboten, nicht "defekt/als ersatzteil".
2. nannte der verkaeufer einen "guten, dem alter entsprechenden zustand"
3. maengel wurden nicht angegeben und das angebot richtete sich nicht nur an fachleute
4. der preis wurde vom verkaeufer ebenfalls in einer hoehe angesetzt, die dem preis eines funktionsfaehigen instrument in diesem alter entspricht

mir wurde von zwei klavierbaumeistern gesagt, dass risse im stimmstockbereich einen totalschaden mit reparaturkosten von mehreren tausend euro darstellen.

alles andere haette ich akzeptiert, aber ein nicht stimmbarer fluegel - ausgeschlossen. ein nicht stimmbarer fluegel ist nicht funktionsfaehig, das geht nicht und wird jedermann und jeder richter ebenso sehen.
 
sicher, ich werde das ergebnis mitteilen.

es spräche ja auch fuer den verkaeufer nicht viel dagagen - er haette keinen schaden, ich haette keinen schaden - , den fluegel einfach noch einmal bei ebay zu versteigern. das ist schliesslich die gerechteste und ehrenhafteste loesung.

offensichtlich steht der fluegel schon viele jahre dort an dem platz, so what..
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, dem Alter entsprechend. Nach über 100 Jahren sind Brüche oder Risse im Stimmstock normal. Startpreis war bei 1000 EUR, was ok sein kann, wenn man das Instrument als Ausgangspunkt für eine Restauration nehmen will.

Außerdem: Woher weißt Du bestimmt, dass der Flügel nicht mehr stimmbar ist? Er ist offensichtlich verstimmt, aber nicht mehr stimmbar? Hattest Du jemanden dabei, der versuchte, das Instrument zu stimmen?

Wenn der Verkäufer keinen Fachmann dranließ, sich mit Instrumenten so gut auskennt wie Du, dann kann dieser auch nicht wissen, ob es ein Totalschaden ist. Und: das Ding ist 100 Jahre, Startpreis 1000 EUR. Hier kann man kein funktionstüchtiges Instrument erwarten. Wenn man Glück hat, bekommt man eines. Wenn nicht, eben nicht.
 
der zustand wird schon noch per brief und siegel ans licht kommen, spaetestens durch das gerichtsgutrachten.

so, keine lust mehr mich mit der sache zu beschaeftigen. viele gruesse und schoenen sonntag
 
Leider läuft ab jetzt, wo Du bezahlt hast, die Uhr gegen Dich. Beweise mal, dass der sichtbare Riss bereits vor dem ebay-Gebot ganz durchgegangen ist. Könnte ja auch erst gestern passiert sein.

Was machst, wenn festgestellt wird, dass der Riss nur eine optische Beeinträchtigung ist? Es also kein "Totalschaden" ist? Dann musst ihn ja nehmen. Da kommen das Anwaltshonorar + Gutachten vom Klavierbauer auf Dich zu. Und schon hat sich der Kaufpreis im Zweifel verdoppelt.
 

genau deshalb lasse ich den fluegel auch dort, wo er ist bis ein zustandsgutachten DORT erstellt wurde. sonst behaupten die noch, das waere beim transport passiert.

das zustandsgutachten sollte schon am 19.12. erstellt werden, aber der verkaeufer weigerte sich ausdruecklich, den fachmann zugang zum fluegel zu gewaehren.

tja, macht alles keinen guten eindruck...

serioes, ehrlich und ehrenhaft ist etwas anderes...

das sind eigenschaften, die ich sehr wichtig finde im umgang mit anderen menschen
 
Klar, das sehe ich auch so. Aber dann darfst halt nicht kaufen. Übrigens: So ein Riss muss nicht beim Transport schlimmer werden. Eigentlich macht ein Transport dem Stimmstock nichts aus. Das kann auch einfach so beim rumstehen passieren, und da passiert das auch meistens. Z. B. ist es jetzt um Silvester rum deutlich kälter geworden, die Luftfeuchte nahm ab. Das ist der Grund, weshalb Stimmstöcke vor allem kaputt gehen. Könnte also sein, dass der Totalschaden, falls überhaupt vorhanden, passierte, als das Instrument bereits Dir gehörte. Sowas kann man leider nicht beweisen. Und je länger er beim Verkäufer steht, desto schlechter stehen Deine Chancen.
 
najaaaaaaa ich denke das passiert wohl eher ganz langsam ueber viele jahre - und nicht ueber sylvester.
das argument ist nicht gut.

die frist zur nachbesserunge/rueckzahlung laeuft morgen ab. danach wirds dann teuer fuer den verkaeufer. wenn er das geld erstattet, trage ich meine anwaltskosten. wenn er verliert, zahlt er alles - meinen anwalt, seinen anwalt gerichtskosten...
 
Doch, sowas passiert recht schnell. Niemals gaaaanz langsam. Holz lebt. Nimm mal ein Stück nasses Holz und trockne das. Innerhalb von 1-2 Tagen hast Trocknungsrisse.

Wenn der Verkäufer gewinnt, tragst die Kosten aber Du.
 
ach was, das argument ist ja schon ein hilfeschrei.

ich verliere erstens nicht, und zweitens kann ichs mir leisten.

ob der verkaeufer sich das leisten kann, bezweifle ich. wer alte schuhe bei ebay fuer ein paar euro verkauft...
 
alles ein fall fuer den fachmann, und wer sich weigert den fachmann reinzulassen hat was zu verbergen. wenn der fachmann gesagt haette, alles OK, waere der fluegel drei tage spaeter weg gewesen
 
Hilfeschrei? Wer schreit um Hilfe? Ich bitteschön nicht, gell!

Naja - selbstbewusst bist. Respekt! Aber wenn Du es Dir leisten kannst, dann nimm ihn doch und unterzieh das Instrument einer vollständigen Restauration. Kostet so zwischen 15 und 20 Kilo. Dann hast ein absolutes Trauminstrument im neuen Zustand für nicht viel Geld.
 
Eben, dem Alter entsprechend. Nach über 100 Jahren sind Brüche oder Risse im Stimmstock normal.
Na ja, als "normal" würde ich das jetzt nicht bezeichen. Das würde ja implizieren, dass es egal ist. Ich kaufe lieber ein Instrument das 100 Jahre alt ist und keine Risse im Stimmstock hat, was ich erst kürzlich getan habe.

Ich habe ja damals auf die Risse anhand der Fotos hingewiesen und auch neutral geschrieben, sie könnten oberflächlich sein, kann aber auch schlimmer sein. Was gegen eine fachmännische Beurteilung spricht erschliesst sich mir nicht ganz.
 

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